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Verfasst am: 13.06.06, 12:17 Titel: KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ?
Huhu
wenn man bei einer Versicherung online einen Versicherungsantrag stellt, die Versicherungsdoppelkarte erhält jedoch (aus welchen gründen auch immer) den Wagen DOCH NICHT beim STVA anmeldet; ist der Vertrag durch den Versicherungsantrag trotzdem zustande gekommen ?
Oder ist dann nach einem gewissen zeitraum die Versicherung hinfällig und niemals zustande gekommen ?
Verfasst am: 13.06.06, 12:46 Titel: Re: KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ?
jolle hat folgendes geschrieben::
Huhu
wenn man bei einer Versicherung online einen Versicherungsantrag stellt, die Versicherungsdoppelkarte erhält jedoch (aus welchen gründen auch immer) den Wagen DOCH NICHT beim STVA anmeldet; ist der Vertrag durch den Versicherungsantrag trotzdem zustande gekommen ?
Oder ist dann nach einem gewissen zeitraum die Versicherung hinfällig und niemals zustande gekommen ?
Oder regelt das jede Versicherung individuell ?
Danke für eure Tipps !
Sollten Sie kein Auto anmelden (erfolgt per Abgabe der Doppelkarte), so existiert auch kein Risiko, dass versichert werden könnte...
Risikowegfall -> also kein Vertrag! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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