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recht.de :: Thema anzeigen - KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ?
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KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ?

 
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jolle
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 12:17    Titel: KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ? Antworten mit Zitat

Huhu

wenn man bei einer Versicherung online einen Versicherungsantrag stellt, die Versicherungsdoppelkarte erhält jedoch (aus welchen gründen auch immer) den Wagen DOCH NICHT beim STVA anmeldet; ist der Vertrag durch den Versicherungsantrag trotzdem zustande gekommen ?
Oder ist dann nach einem gewissen zeitraum die Versicherung hinfällig und niemals zustande gekommen ?

Oder regelt das jede Versicherung individuell ? Smilie


Danke für eure Tipps ! Sehr glücklich
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 12:46    Titel: Re: KFZ Versicherung: ab wann beginnt der Vertrag ? Antworten mit Zitat

jolle hat folgendes geschrieben::
Huhu

wenn man bei einer Versicherung online einen Versicherungsantrag stellt, die Versicherungsdoppelkarte erhält jedoch (aus welchen gründen auch immer) den Wagen DOCH NICHT beim STVA anmeldet; ist der Vertrag durch den Versicherungsantrag trotzdem zustande gekommen ?
Oder ist dann nach einem gewissen zeitraum die Versicherung hinfällig und niemals zustande gekommen ?

Oder regelt das jede Versicherung individuell ? Smilie


Danke für eure Tipps ! Sehr glücklich



Sollten Sie kein Auto anmelden (erfolgt per Abgabe der Doppelkarte), so existiert auch kein Risiko, dass versichert werden könnte...
Risikowegfall -> also kein Vertrag!
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