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Mit Interesse habe ich einige Artikel zum Thema Reklamation von Kleidung gelesen, aber was ist nun mit Reissverschlüssen? Jeder geht anders damit um, also ist die Wahrscheinlichkeit des schnellen Verschleiß doch sehr groß. oder? Und trotzdem fällt das alles unter die Gewährleistung von 2 Jahren? Finde ich erstaunlich. _________________ Schöne Grüße
Finde ich überhaupt nicht erstaunlich. Mit jedem Gebrauchsgegenstand geht jeder anders um. Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr vorbei. Davor muss bei einem Sachmangel eben der Verkäufer den Nachweis führen, danach der Käufer.
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