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Verfasst am: 12.06.06, 23:22 Titel: Kunde zahlt nicht vollen Rechnungsbetrag
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht helfen...
Ich habe einen Kunden, der nur ein Drittel des Rechnungsbetrages bezahlt hat und sich weigert, dass restliche Drittel zu begleichen.
Was kann man tun? Gerichtliche Mahnung? Oder gibt es hier auch eine Regelung ähnlich wie beim gerichtl. Mahnverfahren, dass bei Begleichung eines Teils der Forderung der Anspruch als insgesamt anerkannt gilt??
Vielen herzlichen Dank schon einmal für jede nützliche Antwort!!
Abgesehen davon, dass ich die Frage mathematisch nicht ganz nachvollziehen kann (Kunde zahlt EIN DRITTEL und EIN DRITTEL nicht; was ist mit dem anderen?) zählt eine Zahlung insoweit als Anerkenntnis, dass zumindest grundsätzlich eine Forderung besteht.
Somit bleibt jetzt nur der Weg über den gerichtlichen Mahnbescheid. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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