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Verfasst am: 13.06.06, 07:04 Titel: Gibt es die Möglichkeit die Veröffentlichung zu unterbinden?
Ein Sammler gestattet einem Sammlerbekannten, einen Schnappschuss von einem seiner Objekte, z. B. ein seltenes Blechspielzeug, zu machen. Er geht davon aus, daß das Foto ausschließlich für das private Archiv des Bekannten gedacht ist. Zwei Jahre später schlägt er eine Fachzeitschrift auf und findet einen Artikel über jenes Sammlerstück vor, illustriert mit eben jenem Schnappschuss, der lediglich per Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet (z.B. freigestellt) wurde. Gekennzeichnet ist der Artikel mit dem Namen des Sammlerkollegen, außerdem mit der mißverständlichen Unterschrift "Foto: Sammlung xyz". Er ärgert sich darüber maßlos, denn er will nicht, daß das Objekt jedem bekannt ist, aber auch nicht, daß sich der Bekannte mit fremden Federn schmückt.
Die Frage: Gibt es ein Recht mit dem sich solcher Mißbrauch unterbinden läßt?
Wenn es ein Mißbrauch wäre, könnte man es sicherlich unterbinden. Ich sehe allerdings noch keinen Mißbrauch. Was bedeutet xyz?
Die Frage ist, ob der Objektbesitzer die Veröffentlichung überhaupt von seiner Genehmigung abhängig machen könnte (möglicherweise Hausrecht). Da die Genehmigung aber ohnehin vorlag und nicht vorher eingeschränkt wurde, wird da kaum was zu machen sein. In wie fern die Vereinbarung aufgrund des Irrtums anfechtbar wäre, kann ich nicht sagen.
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