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Utemaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.03.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 23.05.06, 16:03 Titel: Kündigung der Wohnung??? |
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Hallo,
unsere Oma ist jetzt in einem Pflegeheim. Ich (Betreuerin) wollte die Wohnung kündigen soeben kam ein schreiben das ich das nicht dürfte da , dies nicht zu meinem Aufgabenkreis gehöre (Vermögen u. Wohnungsangelegenheiten)?
Es wird leider nicht gesagt wer das dann machen soll?
Danke für jede Hilfe.
gruß
Ute
P.S Oma fühlt sich pudelwohl im geschlossenen  |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 23.05.06, 21:01 Titel: |
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Ganz klare Antwort - die Oma darf Ihre Wohnung kündigen - auch ohne Zustimmung des Vormundschaftsgericht`s
Grüße Lichtaus |
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Michelle2512 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
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Verfasst am: 24.05.06, 04:35 Titel: |
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Falls die Oma nicht mehr in der Lage sein sollte, die Kündigung der Wohnung selbst vorzunehmen, kann beim Vormundschaftsgericht die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung beantragt werden. Wenn die Betreuung dann erweitert wurde, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass eine Rückkehr der Oma in die Wohnung ausgeschlossen ist (auch bei Ausschöpfung aller ambulanter Pflegemöglichkeiten). Und dann kann beim Vormundschaftsgericht die Genehmigung zur Wohnungskündigung beantragt werden. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 24.05.06, 08:09 Titel: Re: Kündigung der Wohnung??? |
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Utemaus hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
unsere Oma ist jetzt in einem Pflegeheim. Ich (Betreuerin) wollte die Wohnung kündigen soeben kam ein schreiben das ich das nicht dürfte da , dies nicht zu meinem Aufgabenkreis gehöre (Vermögen u. Wohnungsangelegenheiten)?
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1. Von wem kam das Schreiben?
2. Wie lautet Ihr Aufgabenkreis? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 24.05.06, 08:33 Titel: |
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mal anders rum gefragt:. der betreuer ist doch dazu "verpflichtet" die ausgaben des "betreuten" so gering wie möglich zu halten um vater staat möglichst geringe kosten zu verursachen. deshalb würde es mich sehr stark wundern weshalb das gericht gegen eine kündigung der wohnung sein sollte denn ich denke nicht das ein demenz kranke wieder in ihre wohnung zurückkehren kann.
da ja net jeder "vom fach" ist ist die "broschüre" ganz "hilfreich"
http://www.bmj.bund.de/media/archive/1183.pdf _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 24.05.06, 09:26 Titel: |
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pOtH hat folgendes geschrieben:: | mal anders rum gefragt:. der betreuer ist doch dazu "verpflichtet" die ausgaben des "betreuten" so gering wie möglich zu halten um vater staat möglichst geringe kosten zu verursachen. deshalb würde es mich sehr stark wundern weshalb das gericht gegen eine kündigung der wohnung sein sollte denn ich denke nicht das ein demenz kranke wieder in ihre wohnung zurückkehren kann. |
Den Beitrag verstehe ich in keiner Weise. Utemaus' Problem ist doch, dass der Aufgabenkreis der Betreuung offensichtlich nicht ausreicht.
Und was hat "Vater Staat" damit zu tun?! Wir wissen doch gar nicht, ob der Betreute eigenes Vermögen hat. Außerdem stehen nicht ausschließlich finanzielle Interessen zur Debatte. Primär muss der Betreuer zum Wohl des Betroffenen handeln. Und wenn schon Finanzen: Wissen Sie, was ein Heimplatz kostet?!
Schließlich: Eine Rückkehr in die Wohnung mag hier - wie der Arzt festgestellt hat - ausgeschlossen sein. Das heißt aber nicht, dass "ein Demenzkranker" stets nur im Heim leben kann. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ihre pauschale Aussage ist bedenklich. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 24.05.06, 10:54 Titel: |
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okay dann schreib ichs ganz minimalistich:. wohung kostet geld, heimplatz kostet geld, das geld was in die wohnung gesteckt wird kann auch in den heimplatz gesteckt werden.
wenn ich damals die "broschüre" richtig verstanden hatte, wird die wohnung nur gekündigt wenn "feststeht" das der betreute nichtmehr b.z.w nicht in absehbarer zeit zurück in die wohnung zurückkehren kann.
da ja irgendjemand den heimplatz( vermutlich lwv b.z.w ein anderer kostenträger od. angehörige falls das einkommen hoch genug ist) bezahlt, wird vater staat b.z.w dessen "vertreter" (richter) wahrscheinlich dafür sorgen wollen die kosten für "fremde" so gering wie möglich zu halten u. versuchen zum. einen teil aus einkünften des betreuten zu bezahlen. also wird theoretisch erstmal alles was nichtmehr "gebraucht" wird verkauft/gekündigt b.z.w in einer anderen art u. weise zu geld gemacht. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 30.05.06, 08:07 Titel: |
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pOtH hat folgendes geschrieben:: | mal anders rum gefragt:. der betreuer ist doch dazu "verpflichtet" die ausgaben des "betreuten" so gering wie möglich zu halten um vater staat möglichst geringe kosten zu verursachen. |
Dazu - um den Staat möglichst geringe Kosten zu verursachen - ist der Betreuer sicher nicht verpflichtet.
Wohl aber gilt § 1901Abs. 2 BGB:
(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Aber das Thema ist ja ein ganz anderes - sorry |
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