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Im Jahr 2000 wurde eine Nebenstraße und 2001 sowie 2002 wurde die Hauptstraße (Kreisstrasse) incl. Gehwege in einem kleinen Ort in Thüringen erneuert. Jetzt zum Jahresende 2004 erhielten alle Familien, getrennt für jedes Jahr, einen Bescheid zur Zahlung einer Gebühr mit dem Hinweis, ab Zustellung innerhalb 6 Monaten die (nicht unerheblichen) Summen zu bezahlen. Für wie viele Jahre zurück kann berechnet werden? Hat die Gemeinde so lange Zeit, die Rechnung zu stellen und die Bürger müssen für drei Jahre innerhalb 6 Monaten bezahlen? Danke schon mal!
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