Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lieferzeit ohne Liefervereinbarung bei Internetauktion
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lieferzeit ohne Liefervereinbarung bei Internetauktion

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Fragman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 16:08    Titel: Lieferzeit ohne Liefervereinbarung bei Internetauktion Antworten mit Zitat

Hallo,
Was könnte A tun?

A: Hat im Internet eine Sache unter 100,00€ ersteigert. Nach der Ersteigerung sofort bezahlt. Nach einer Woche noch keine Lieferung. Auf Erinnerung, Keine Antwort.
In AGB keine Zeiträume für Lieferzusagen noch allgemeine Lieferungen enthalten.
Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Angemessene Frist setzen (14 Tage zum dd.mm.yyyy) und gut ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicolas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Als Ergänzung zu meinem Vorredner ist ein Kaufvertrag unverzüglich (bzw. direkt) zu
erfüllen, solange im Kaufvertrag nichts anderweitiges vereinbart wurde. (z.B. Lieferung
am 21.06.2007).

VG, Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sascha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und als Ergänzung zu meinem Vorredner (Smilie): "Unverzüglich" bedeutet nicht "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Verzögern".

Sascha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.