Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pflicht zum versicherten Versand?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pflicht zum versicherten Versand?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jus21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 11:49    Titel: Pflicht zum versicherten Versand? Antworten mit Zitat

Sachverhalt:
A hat von Hersteller B ein elektronisches Gerät gekauft. Nach 1 Jahr (noch innerhalb der Garantiezeit) weist das Gerät einen Defekt auf. Der Käufer sendet das Gerät versichert beim Reparaturservice des Unternehmens B ein. Nach einiger Zeit fragt A beim Unternehmen nach, wann die Reparatur fertig sein wird. Der Kundendienst gibt an, dass Gerät bereits vor einiger Zeit mit einem Paketdienst versandt zu haben. Auf Nachfrage ergibt sich, dass das Paket nicht versichert wurde. Der Hersteller bietet 400 Euro Ersatz an, was weder für den Kauf eines neuwertigen, noch eines gleichwertigen gebrauchten Gerätes reichen würde.

Nun die Fragen:
1. Ist die Gefahr des zufälligen Untergangs bereits mit Übergabe des Pakets an den (unternehmensexternen) Paketdienst übergegangen?
2. Trifft den Hersteller/Reparaturdienst ein Verschulden, weil das Paket nicht versichert zurück gesandt wurde, d.h. lässt sich irgendwo eine Pflicht zum verischerten Versand ableiten oder kennt jemand Rechtsprechung dazu? Könnte man daraus, dass A das Paket versichert hingeschickt hat, die konkludente Vereinbarung eines versicherten Versands ableiten?
3. Angenommen, das Paket wäre doch versichert worden, kann sich A direkt an die Versicherung wenden, um das Gerät ersetzt zu bekommen?
4. Worauf wäre ein (hypothetisch angenommener) Ersatzanspruch gerichtet? Kann Naturalrestitution (also Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes, wenn nötig gebraucht) gefordert werden?

Danke im Voraus für alle Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Ich würde annehmen, daß hier die Analogie zum Versendungskauf gilt, der gewerblich Handelnde also nicht nur die Übergabe an den Versender, sondern den Eingang beim Empfänger schuldet.

ad 2.

Jein (er muß nicht versichert versenden, aber in jedem Fall dem A seine Ware zurück verschaffen).
Nein.

ad 3.

Nein.

ad 4.

Auf den Wert der Ware bis zum Höchstbetrag des versicherten Versandes.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jus21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke sehr.
Nach welchen Normen richtet sich denn das Ganze?
Und wieso ist der Ersatzanspruch in diesem Fall nicht auf Naturalrestitution gerichtet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.