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Digicam von Freund "zerstört", wie am besten HPV m

 
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MRC
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 10:52    Titel: Digicam von Freund "zerstört", wie am besten HPV m Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bei einer Veranstaltung (unabsichtlich) die Digicam eines Freundes "zerstört".

Der Zoom fährt nicht mehr rein und eine Reparatur würde sicher mehr kosten als eine "neue/gebrauchte" Cam.

Wie meldet man jetzt diesen Vorfall, ohne dass die Versicherung es aus irgendwelchen Gründen ablehnen kann?
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

hier kann nur zu einer wahrheitsgetreuen schadenschilderung geraten werden.

mit einer anleitung zum versicherungsbetrug können sie hier nicht rechnen. Lachen Lachen
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
hier kann nur zu einer wahrheitsgetreuen schadenschilderung geraten werden.

mit einer anleitung zum versicherungsbetrug können sie hier nicht rechnen. Lachen Lachen



Mal ohne Sche** hier ist keiner so doof, dass er sich strafbar macht...

In diesem Sinne bitte wahrheitsgemäß...
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MRC
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will keinen Betrug begehen, mir ging es nur darum das es nicht wie eine (nicht versichterte) "Gefälligkeit" aussieht... aber ist ja in meinem Falle nicht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

ja, und wo ist dann das problem, bzw. was ist genau ihre frage?

sebst wenn es gefälligkeit wäre, dann hätte der geschädigte keinen anspruch auf ne erstattung. wenn sie es dann so schildern wollen, das es keine gefälligkeit wäre, dann sind wir wieder beim stichwort betrug...
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

MRC hat folgendes geschrieben::
Ich will keinen Betrug begehen, mir ging es nur darum das es nicht wie eine (nicht versichterte) "Gefälligkeit" aussieht... aber ist ja in meinem Falle nicht.


die Schadenersatzansprüche aus "Gefälligkeitshandlungen" sind sehr wohl versidhert. Nur: es soll (laut Ansicht einiger Gerichte) für Schäden bei derartigen Tätigkeiten eben keine Schadenersatzverpflichtung bestehen, so dass die Haftpflichtversicherung ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen würde, indem sie die (vermeintlichen) Schadeneersatzansprüche abwehren würde

(übrigens ist die Rechtsprechung in diesem Bereich ziemlich uneinheitlich; andere Gerichte halten nichts von dem angeblich bestehenden "stillschweigenden Haftungsausschluss")

Aber das eigentlich nur nebenbei.

Wenn aber keine "Gefälligkeitshandlung" vorgelegen hat und der Schädiger die Kamera auch nicht ausgeliehen hat, dann hat die PHV den Schadenersatz zu übernehmen.
(setz ich jetzt mal voraus, es würde ein Veschulden vorliegen, aber kein Vorsatz; der Schadenhergang ist ja nur sehr dürftig beschrieben....)
Und zwar wird der ZEITWERT geschuldet: da kann man sich prima drum streiten, wieviel das hier nun ist....
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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MRC
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin gegen die Digicam gestoßen... hatte sie nicht in der Hand... also fällt Gefälligkeit weg und somit müßte es klappen... jetzt ist nur noch die Frage WIEVIEL die Versicherung zahlt.... muss ja Nachweise bringen usw.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

MRC hat folgendes geschrieben::
... jetzt ist nur noch die Frage WIEVIEL die Versicherung zahlt....


wie gesagt, den Zeitwert (oder die Reparatur, falls diese Kosten niedriger liegen sollten)

Ermittelt sich aus Alter und Zustand des beschädigten Gerätes. Es dürfte eher auf eine Schätzung als eine exakte Ermittlung rauslaufen; ein funktionierender Gebrauchtwarenmarkt für Digitalkameras existiert ja, anders als z.B. bei PKW, nciht.
_________________
Grüße, Mogli
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

also den schaden schildern wie er sich ereignet hat und die cam an die versicherung schicken. die versicherung wird dann einen zeitwert ermitteln.

diesen kann man dann z.b. bei Internetauktionshaus [Name geändert] verifizieren.
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