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MRC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 13.06.06, 10:52 Titel: Digicam von Freund "zerstört", wie am besten HPV m |
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Hallo,
ich habe bei einer Veranstaltung (unabsichtlich) die Digicam eines Freundes "zerstört".
Der Zoom fährt nicht mehr rein und eine Reparatur würde sicher mehr kosten als eine "neue/gebrauchte" Cam.
Wie meldet man jetzt diesen Vorfall, ohne dass die Versicherung es aus irgendwelchen Gründen ablehnen kann? |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 13.06.06, 11:21 Titel: |
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hier kann nur zu einer wahrheitsgetreuen schadenschilderung geraten werden.
mit einer anleitung zum versicherungsbetrug können sie hier nicht rechnen.  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 13.06.06, 13:03 Titel: |
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| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | hier kann nur zu einer wahrheitsgetreuen schadenschilderung geraten werden.
mit einer anleitung zum versicherungsbetrug können sie hier nicht rechnen.  |
Mal ohne Sche** hier ist keiner so doof, dass er sich strafbar macht...
In diesem Sinne bitte wahrheitsgemäß... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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MRC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 13.06.06, 13:44 Titel: |
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| Ich will keinen Betrug begehen, mir ging es nur darum das es nicht wie eine (nicht versichterte) "Gefälligkeit" aussieht... aber ist ja in meinem Falle nicht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 13.06.06, 13:55 Titel: |
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ja, und wo ist dann das problem, bzw. was ist genau ihre frage?
sebst wenn es gefälligkeit wäre, dann hätte der geschädigte keinen anspruch auf ne erstattung. wenn sie es dann so schildern wollen, das es keine gefälligkeit wäre, dann sind wir wieder beim stichwort betrug... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 13.06.06, 14:00 Titel: |
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| MRC hat folgendes geschrieben:: | | Ich will keinen Betrug begehen, mir ging es nur darum das es nicht wie eine (nicht versichterte) "Gefälligkeit" aussieht... aber ist ja in meinem Falle nicht. |
die Schadenersatzansprüche aus "Gefälligkeitshandlungen" sind sehr wohl versidhert. Nur: es soll (laut Ansicht einiger Gerichte) für Schäden bei derartigen Tätigkeiten eben keine Schadenersatzverpflichtung bestehen, so dass die Haftpflichtversicherung ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen würde, indem sie die (vermeintlichen) Schadeneersatzansprüche abwehren würde
(übrigens ist die Rechtsprechung in diesem Bereich ziemlich uneinheitlich; andere Gerichte halten nichts von dem angeblich bestehenden "stillschweigenden Haftungsausschluss")
Aber das eigentlich nur nebenbei.
Wenn aber keine "Gefälligkeitshandlung" vorgelegen hat und der Schädiger die Kamera auch nicht ausgeliehen hat, dann hat die PHV den Schadenersatz zu übernehmen.
(setz ich jetzt mal voraus, es würde ein Veschulden vorliegen, aber kein Vorsatz; der Schadenhergang ist ja nur sehr dürftig beschrieben....)
Und zwar wird der ZEITWERT geschuldet: da kann man sich prima drum streiten, wieviel das hier nun ist.... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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MRC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 13.06.06, 14:02 Titel: |
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| Ich bin gegen die Digicam gestoßen... hatte sie nicht in der Hand... also fällt Gefälligkeit weg und somit müßte es klappen... jetzt ist nur noch die Frage WIEVIEL die Versicherung zahlt.... muss ja Nachweise bringen usw. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 13.06.06, 14:07 Titel: |
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| MRC hat folgendes geschrieben:: | | ... jetzt ist nur noch die Frage WIEVIEL die Versicherung zahlt.... |
wie gesagt, den Zeitwert (oder die Reparatur, falls diese Kosten niedriger liegen sollten)
Ermittelt sich aus Alter und Zustand des beschädigten Gerätes. Es dürfte eher auf eine Schätzung als eine exakte Ermittlung rauslaufen; ein funktionierender Gebrauchtwarenmarkt für Digitalkameras existiert ja, anders als z.B. bei PKW, nciht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 13.06.06, 14:36 Titel: |
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also den schaden schildern wie er sich ereignet hat und die cam an die versicherung schicken. die versicherung wird dann einen zeitwert ermitteln.
diesen kann man dann z.b. bei Internetauktionshaus [Name geändert] verifizieren. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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