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Nichterfüllung eines Vertrages zwischen Vollkaufleuten

 
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!!obiwan99!!
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:35    Titel: Nichterfüllung eines Vertrages zwischen Vollkaufleuten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall.

Kunde X fragt beim Lieferanten Y die Erstellung und Programmierung von diviersen Seiten für das Internet an.

Y erstellt mehrere Versionen von schriftlichen Angeboten. Der Kunde unterschreibt Version 1 der Angebote. Im Projekt verlauf kommt es immer wieder zu Reiberrein und Kommunikationsproblemen zwischen den beiden.

Kunde X zahlt auch nur 25 % der Projektsumme nach Rechnungsstellung. Nach einem erneutem Streit zwischen X und Y sagt Y das er das Projekt nicht fertig stellen möchte.

Der Kunde bekommt den aktuellen Entwicklungsstand von ca. 60 % des Gesamtumfangs von Y auf dem Server des Kunden bereitgestellt. Durch Y wurden keine weiteren Rechnungen für das Projekt gestellt.

Nun die Frage Smilie

Kommt Y hiermit durch wenn er sagt das er das Projekt nicht mehr fortführen will? Kann X evtl. klagen?

Danke für die Antworten im vorraus.

gruß

obiwan
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Werkvertrag zustande gekommen ist, könnte X meiner Meinung nach auf Erfüllung klagen (wobei Y natürlich u. U. das vollständige Entgelt zusteht). Kommt natürlich auch auf das angenommene Angebot an (was es enthält etc.).

Hat X nur 25% der einzelnen Rechnung bezahlt oder waren die 25% auf die gesamte Auftragssumme bezogen?

DW
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!!obiwan99!!
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wann kommt ein Werksvertrag zustande? Gibt es hier irgendwelche Formvorschriften oder ähliches?

Es wurden 25 % der gesammten Auftragssumme bezahlt.

Danke für die Antwort.
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es hier irgendwelche Formvorschriften oder ähliches?

Besondere Formvorschriften gibt es nur für die wenigsten Verträge (Bürgschaft, Kauf von Grundstücken).

Zitat:
Wann kommt ein Werksvertrag zustande?

Ein Werkvertrag kommt, wie eigentlich alle gegenseitigen Verträge, durch Antrag u. Annahme zustande. Der Werkvertrag ist in §631 ff. BGB geregelt.

DW
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