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Verfasst am: 14.06.06, 21:11 Titel: Von Bruder und Schwester betrogen worden
Ich habe von Person A nach Emailverkehr einen Gegenstand für 600EUR gekauft.
Vereinbart wurde eine Vorkasseüberweisung auf das Konto von Person B ( Schwester von Person A)
Habe gezahlt, aber Artikel wurde nie an mich versendet.
Person A hat wahrscheinlich bereits vorher eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und will mit der Überweisung auf das Konto der Schwester einen Zugriff auf das Geld verhindern.
Ich habe Person A eine Frist zur Sendung des Artikels oder zur Rückzahlung des überwiesenen Betrages gesetzt und möchte dann einen Mahnbescheid versenden. Wahrscheinlich erfolglos, da ja eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben.
Frage:
Ist eventuell Person B als Empfängerin meiner Überweisung zur Rückerstattung des Betrages nach einer Fristsetzung und evtl. Mahnbescheid verpflichtet?
Wenn A zahlungsunfähig ist, wird der MB wenig nutzen. Allerdings dürfte dann ein eindeutiger Betrug vorliegen, den man parallel zur Anzeige bringen kann.
Ob gegen die Schwester evtl. ein Herausgabeanspruch esteht, kann ich nicht sagen. Denkbar wäre ungerechtfertigte Bereicherung, allerdings wird das Geld wahrscheinlich nicht mehr in der Obhut von B sein. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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