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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 13.06.06, 13:39 Titel: Werkstatt-Vermieter verweigert Pkw-Herausgabe an Kunden
Pkw-Halter H bringt sein Fahrzeug zur Reparatur zu Kfz-Meister M.
Als H das Fahrzeug abholen will, ist niemand da.
H macht M per Telefonbuch ausfindig.
M erklärt H, er sei dem Vermieter des Werkstatt-Geländes V die Miete seit längerem schuldig.
V hat nun das Gelände abgesperrt, wohl um M zur Zahlung zu bewegen.
H ruft daraufhin bei V an.
Der will aber das Fahrzeug des H nicht rausgeben, solange er die Miete von M nicht hat.
Getreu dem Motto: "Wer hat, der hat ... erstmal!"
(Vermutlich will V die Reparaturrechnung am Ende von H direkt kassieren, um so an die Miete zu kommen? V ließ sowas am Telefon anklingen ...)
Was kann H tun, wenn er so schnell(!!!) wie möglich an sein Auto will?
Zuletzt bearbeitet von zewa am 13.06.06, 13:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Pkw-Halter H bringt sein Fahrzeug zur Reparatur zu Kfz-Meister M.
Als H das Fahrzeug abholen will, ist niemand da.
H macht M per Telefonbuch ausfindig.
M erklärt H, er sei dem Vermieter des Werkstatt-Geländes V die Miete seit längerem schuldig.
V hat nun das Gelände abgesperrt, wohl um M zur Zahlung zu bewegen.
H ruft daraufhib bei V an.
Der will aber das Fahrzeug nicht rausgeben, solange er die Miete nicht hat.
Getreu dem Motto: "Wenn dem M schon genug Kunden aufs Dach steigen, wird er wohl endlich die Miete löhnen."
Was kann H tun, wenn er so schnell wie möglich an sein Auto will?
Die Polizei rufen
Das KFZ ist nicht das Eigentum des M, somit darf der V das nicht (würde ich jetzt mal behaupten...) _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Dem Halter des Fahrzeuges muß sofort ! Das Fahrzeug herrausgegeben werden.
Bei Miete und Eigentumsvorbehalt kenne ich mich nicht so aus deshalb folgendes:
Halter H muß seinen Wagen so schnell wie möglich erhalten.
Was mit den Mietkosten von M und dem Vermieter V ist ist für H irrelevant. Es kann sein das H jedoch die Kosten der Reperatur direkt an V zahlt. Dies ist aber nur durch eine einigung zwischen M und V möglich
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