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Werkstatt-Vermieter verweigert Pkw-Herausgabe an Kunden

 
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:39    Titel: Werkstatt-Vermieter verweigert Pkw-Herausgabe an Kunden Antworten mit Zitat

Pkw-Halter H bringt sein Fahrzeug zur Reparatur zu Kfz-Meister M.
Als H das Fahrzeug abholen will, ist niemand da.
H macht M per Telefonbuch ausfindig.
M erklärt H, er sei dem Vermieter des Werkstatt-Geländes V die Miete seit längerem schuldig.
V hat nun das Gelände abgesperrt, wohl um M zur Zahlung zu bewegen.
H ruft daraufhin bei V an.
Der will aber das Fahrzeug des H nicht rausgeben, solange er die Miete von M nicht hat.
Getreu dem Motto: "Wer hat, der hat ... erstmal!"
(Vermutlich will V die Reparaturrechnung am Ende von H direkt kassieren, um so an die Miete zu kommen? V ließ sowas am Telefon anklingen ...)

Was kann H tun, wenn er so schnell(!!!) wie möglich an sein Auto will?


Zuletzt bearbeitet von zewa am 13.06.06, 13:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:44    Titel: Re: Werkstatt-Vermieter verweigert Pkw-Herausgabe an Kunden Antworten mit Zitat

zewa hat folgendes geschrieben::
Pkw-Halter H bringt sein Fahrzeug zur Reparatur zu Kfz-Meister M.
Als H das Fahrzeug abholen will, ist niemand da.
H macht M per Telefonbuch ausfindig.
M erklärt H, er sei dem Vermieter des Werkstatt-Geländes V die Miete seit längerem schuldig.
V hat nun das Gelände abgesperrt, wohl um M zur Zahlung zu bewegen.
H ruft daraufhib bei V an.
Der will aber das Fahrzeug nicht rausgeben, solange er die Miete nicht hat.
Getreu dem Motto: "Wenn dem M schon genug Kunden aufs Dach steigen, wird er wohl endlich die Miete löhnen."

Was kann H tun, wenn er so schnell wie möglich an sein Auto will?



Die Polizei rufen Ausrufezeichen

Das KFZ ist nicht das Eigentum des M, somit darf der V das nicht (würde ich jetzt mal behaupten...)
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Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Siranesta
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Halter des Fahrzeuges muß sofort ! Das Fahrzeug herrausgegeben werden.
Bei Miete und Eigentumsvorbehalt kenne ich mich nicht so aus deshalb folgendes:
Halter H muß seinen Wagen so schnell wie möglich erhalten.
Was mit den Mietkosten von M und dem Vermieter V ist ist für H irrelevant. Es kann sein das H jedoch die Kosten der Reperatur direkt an V zahlt. Dies ist aber nur durch eine einigung zwischen M und V möglich
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