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Herr NN kauft im Internet ein hochwertiges Fahrrad. Nach Ca. eine halben Jahr und ca. 700 km fängt das Tretlager an zu knacksen. Der Händler meint, bei einhalten vorgeschriebenen Inspektion wäre dass nicht passiert. Kann sich der Händler dadurch Schützen?
Der Händler meint, bei einhalten vorgeschriebenen Inspektion wäre dass nicht passiert. Kann sich der Händler dadurch Schützen?
Wenn er damit Recht hat ja. Ich habe auch schon mal bei 30000km einen Motor gewechselt obwohl der Kunde eigentlich nur zu seinem ersten Ölwechsel und wegen Motorgeräuschen gekommen war.
PS: Was hat das mit Computer- und Onlinerecht zu tun? Vielleicht verschiebt es ein Moderator an geeignete Stelle.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.06.06, 14:36 Titel:
Gewährleistungsansprüche sind (im Gegensatz zu Garantieansprüchen) nur an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden.
Innert der ersten 6 Monate müßte also der VK beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag - wenn denn der K vorher beweisen kann, daß es sich überhaupt um einen Mangel handelt und nicht etwa um für sein solches Bestandteil üblichen (!) Verschleiß.
Außerhalb der ersten 6 Monate hätte der K die Beweislast für das Vorliegen des Mangels schon bei Übergabe, was im Einzelfall durchaus schwierig sein kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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