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Verfasst am: 12.06.06, 21:00 Titel: Geldstrafen für mich als Prospektverteiler???
Hallo!
Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin,bin neu und verzweifelt
Folgender Sachverhalt:
Am 29.05 habe ich über eine Zeitungsanzeige einen Job als Prospekteverteiler angenommen(sprich,Vertrag unterschrieben).Am 06.06. bekam ich dann die angekündigten 1480 Prospekte an die Ahustür geliefert und ich hatte 3 Tage Zeit diese in meiner Stadt zu verteilen. Ich merkte schnell da ich mit dieser Arbeit hoffnungslos überfordert bin und machte diese Mitteilung am 07.06 auch bei dem Auftraggeber-per E-Mail. Ich bekam eine Antwort (per Telefon) das ich doch erstmal die großen Kataloge verteilen soll und dann sollte ich schauen was noch geht und würde auch extra 2 Tage länger verteilen dürfen.Nach diesen 5 Tagen(Sonntag abend)hatte ich ca. 500 Prospekte verteilt,inkl. der großen Kataloge-welche ja primär zu verteilen waren.Jeden Tag schrieb ich eine E-Mail mit meinen täglichen "Erfolgen",jeden Tag wies ich daraufhin das es ein Ding der Unmöglichkeit wäre die Frist einzuhalten.Heute bekam ich dann einen anruf um meine verteilte Stückzahl zu nennen.Nachdem ich die oben genannte Situation noch einmal erzählte wurde mir plötzlich angedroht das ich die Portokosten für die übriggebliebenen Kataloge übernehmen sollte-ca. 1000 Euro!!!Im Vetrag würde drin stehen das ich ALLE Kataloge verteilen soll oder aber einen Ersatzmann finden sollte ODER mich umgehend melden sollte!Dies hätte ich ja getan,JEDEN Tag-erwiderte ich!Der Mann sagte mir er hat keine Aufzeichnungen über diverse Gespräche und meine E-Mails erwähnte er garnicht.Danach wurde er noch beleidigend und laut.
Über die Strafen steht NICHTS in dem Vetrag,ich hab ihn mir noch 10 mal durchgelesen.
Meine Frage:
Ist es rechtens das mir diese Strafe auferlegt werden kann,obwohl kein Wort darüber im Vetrag erwähnt wird?????Die E-Mails habe ich alle noch,den Vetrag auch.Habe ich einen Möglichkeit aus dieser prikären Situation herauszukommen?
ich hab als jugendlicher selbst solche prospekte verteilt. ich hatte ein festes gebiet und dort etwa 1500 prospekte zu verteilen.
es war überhaupt kein problem, das alles an einem samstag zu verteilen...mal abgesehen von den tagen, an denen ich keine lust hatte
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es geht ja auch nicht um die Lust/"Faulheit", es geht darum ob man ohne ein erwähntes Wort in den Verträgen eine utopische Geldstrafe androhen kann OBWOHL ich doch vorab auf mein Problem hingewiesen habe.
es geht ja auch nicht um die Lust/"Faulheit", es geht darum ob man ohne ein erwähntes Wort in den Verträgen eine utopische Geldstrafe androhen kann OBWOHL ich doch vorab auf mein Problem hingewiesen habe.
A könnte gegenüber B einen Anspruch auf Schadensersatz (SchE) aus §611 BGB (Dienstvertrag) i. V. m. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB haben.
1. Der Anspruch müsste entstanden sein + (rein theoretische Annahme d. Betrachters)
2. Der Anspruch dürfte nicht erloschen bzw. untergegangen sein
2.1 Unmöglichkeit § 275 I BGB (Ausschluss der Leistungspflicht)
"Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist" ? + (kalendermäßig bestimmt)
2.2 Verlangen nach SchE statt der Leistung § 281 IV BGB +
2.1.2. §280 BGB Abs i. V. m. § 280 Abs. 3, § 283 BGB ("Braucht der Schuldner nach § 275 Abs 1. bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 SchE statt der Leistung verlangen +
3. Anspruch auf Leistung -. Anspruch auf SchE +
Nachtrag: Der Mahnung bedarf es nicht, da der Termin der Leistung kalendermäßig bestimmt war §286 II 1 BGB
Auf gut deutsch: A hat Anspruch auf SchE. Es sei denn der Anspruch ist erst überhaupt nicht entstanden, aufgrund von Wirksamkeitshindernissen kein SchE
Dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich eine laienhafte Subsumption eines theoretischen Falles.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 14.06.06, 12:10 Titel:
1400 Stück 3Kilo Kataloge in 3 Tagen?
Ich habe vor 20 Jahren mal 30.000 Prospekte vom Typ Zeitungsbeilage in 3 Wochen verteilt. Und da waren Hochhausgebiete mit 50 Briefkästen pro Eingangstür dabei. Und das war schon heftig!
Der Auftrag und die Reaktion des Kolonnenführers klingen für mich nach einer interessanten Geschäftsidee:
- Man nehme jede Woche 3-4 nicht motorisierte Schüler unter Vertrag.
- Man organisiere regelmäßig ein paar Tausend übrig gebliebene Versandhauskataloge aus der Altpapiersammlung.
- Man verlange von den ahnungslosen, geschäftlich unerfahrenen, aber taschengeldaufbesserungswilligen Jungs, den wertlosen Ramsch in einem 3km entfernt gelegenen Stadtteil mit weit auseinanderliegenden Einfamilienhäusern zu verteilen.
- Man lege sich ein paar Tage ins Freibad und warte darauf, dass die Jungs erwartungsgemäß kaum ein Drittel losgeworden sind, aber immerhin so ehrlich, den Rotz nicht irgendwo in den umliegenden Altpapiertonnen der Nachbarschaft wieder zu entsorgen, wo er herkam.
- Man verlange von den Jungs hinterher 1€ Schadenersatz für die Druckkosten pro nicht ausgeliefertem Katalog, drohe mit der Polizei und einem Anwalt.
- Man hoffe darauf, die Eltern von wenigstens 1 oder 2 Jungs lassen sich darauf ein - sagen wir 500€ zu bezahlen - damit die Nachbarn nix erfahren, dass der Junge Ärger mit Polizei und Gericht hat.
Sind ein paar Riesen pro Monat für ein paar Telefonate!
Cooool ...
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