Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geldstrafen für mich als Prospektverteiler???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geldstrafen für mich als Prospektverteiler???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Willi1904
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 21:00    Titel: Geldstrafen für mich als Prospektverteiler??? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin,bin neu und verzweifelt Traurig
Folgender Sachverhalt:
Am 29.05 habe ich über eine Zeitungsanzeige einen Job als Prospekteverteiler angenommen(sprich,Vertrag unterschrieben).Am 06.06. bekam ich dann die angekündigten 1480 Prospekte an die Ahustür geliefert und ich hatte 3 Tage Zeit diese in meiner Stadt zu verteilen. Ich merkte schnell da ich mit dieser Arbeit hoffnungslos überfordert bin und machte diese Mitteilung am 07.06 auch bei dem Auftraggeber-per E-Mail. Ich bekam eine Antwort (per Telefon) das ich doch erstmal die großen Kataloge verteilen soll und dann sollte ich schauen was noch geht und würde auch extra 2 Tage länger verteilen dürfen.Nach diesen 5 Tagen(Sonntag abend)hatte ich ca. 500 Prospekte verteilt,inkl. der großen Kataloge-welche ja primär zu verteilen waren.Jeden Tag schrieb ich eine E-Mail mit meinen täglichen "Erfolgen",jeden Tag wies ich daraufhin das es ein Ding der Unmöglichkeit wäre die Frist einzuhalten.Heute bekam ich dann einen anruf um meine verteilte Stückzahl zu nennen.Nachdem ich die oben genannte Situation noch einmal erzählte wurde mir plötzlich angedroht das ich die Portokosten für die übriggebliebenen Kataloge übernehmen sollte-ca. 1000 Euro!!!Im Vetrag würde drin stehen das ich ALLE Kataloge verteilen soll oder aber einen Ersatzmann finden sollte ODER mich umgehend melden sollte!Dies hätte ich ja getan,JEDEN Tag-erwiderte ich!Der Mann sagte mir er hat keine Aufzeichnungen über diverse Gespräche und meine E-Mails erwähnte er garnicht.Danach wurde er noch beleidigend und laut.
Über die Strafen steht NICHTS in dem Vetrag,ich hab ihn mir noch 10 mal durchgelesen.
Meine Frage:
Ist es rechtens das mir diese Strafe auferlegt werden kann,obwohl kein Wort darüber im Vetrag erwähnt wird?????Die E-Mails habe ich alle noch,den Vetrag auch.Habe ich einen Möglichkeit aus dieser prikären Situation herauszukommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte Forenregel beachten.

Deshalb nur so viel.

Es geht nicht um eine Strafe, sondern eher um Sachensersatz wg. Pflichtverletzung nach §§280 ff BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

um was für prospekte handelt es sich denn?

ich hab als jugendlicher selbst solche prospekte verteilt. ich hatte ein festes gebiet und dort etwa 1500 prospekte zu verteilen.
es war überhaupt kein problem, das alles an einem samstag zu verteilen...mal abgesehen von den tagen, an denen ich keine lust hatte Winken


Frage
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willi1904
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

um 1-3 kg schwere Kataloge/Prospekte.....

es geht ja auch nicht um die Lust/"Faulheit", es geht darum ob man ohne ein erwähntes Wort in den Verträgen eine utopische Geldstrafe androhen kann OBWOHL ich doch vorab auf mein Problem hingewiesen habe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
justus26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Willi1904 hat folgendes geschrieben::
um 1-3 kg schwere Kataloge/Prospekte.....

es geht ja auch nicht um die Lust/"Faulheit", es geht darum ob man ohne ein erwähntes Wort in den Verträgen eine utopische Geldstrafe androhen kann OBWOHL ich doch vorab auf mein Problem hingewiesen habe.


A könnte gegenüber B einen Anspruch auf Schadensersatz (SchE) aus §611 BGB (Dienstvertrag) i. V. m. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB haben.

1. Der Anspruch müsste entstanden sein + (rein theoretische Annahme d. Betrachters)

2. Der Anspruch dürfte nicht erloschen bzw. untergegangen sein

2.1 Unmöglichkeit § 275 I BGB (Ausschluss der Leistungspflicht)

"Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist" ? + (kalendermäßig bestimmt)

2.2 Verlangen nach SchE statt der Leistung § 281 IV BGB +

2.1.2. §280 BGB Abs i. V. m. § 280 Abs. 3, § 283 BGB ("Braucht der Schuldner nach § 275 Abs 1. bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 SchE statt der Leistung verlangen +


3. Anspruch auf Leistung -. Anspruch auf SchE +

Nachtrag: Der Mahnung bedarf es nicht, da der Termin der Leistung kalendermäßig bestimmt war §286 II 1 BGB


Auf gut deutsch: A hat Anspruch auf SchE. Es sei denn der Anspruch ist erst überhaupt nicht entstanden, aufgrund von Wirksamkeitshindernissen Pfeil kein SchE


Dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich eine laienhafte Subsumption eines theoretischen Falles.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

1400 Stück 3Kilo Kataloge in 3 Tagen?
Ich habe vor 20 Jahren mal 30.000 Prospekte vom Typ Zeitungsbeilage in 3 Wochen verteilt. Und da waren Hochhausgebiete mit 50 Briefkästen pro Eingangstür dabei. Und das war schon heftig!

Der Auftrag und die Reaktion des Kolonnenführers klingen für mich nach einer interessanten Geschäftsidee:

- Man nehme jede Woche 3-4 nicht motorisierte Schüler unter Vertrag.
- Man organisiere regelmäßig ein paar Tausend übrig gebliebene Versandhauskataloge aus der Altpapiersammlung.
- Man verlange von den ahnungslosen, geschäftlich unerfahrenen, aber taschengeldaufbesserungswilligen Jungs, den wertlosen Ramsch in einem 3km entfernt gelegenen Stadtteil mit weit auseinanderliegenden Einfamilienhäusern zu verteilen.
- Man lege sich ein paar Tage ins Freibad und warte darauf, dass die Jungs erwartungsgemäß kaum ein Drittel losgeworden sind, aber immerhin so ehrlich, den Rotz nicht irgendwo in den umliegenden Altpapiertonnen der Nachbarschaft wieder zu entsorgen, wo er herkam.
- Man verlange von den Jungs hinterher 1€ Schadenersatz für die Druckkosten pro nicht ausgeliefertem Katalog, drohe mit der Polizei und einem Anwalt.
- Man hoffe darauf, die Eltern von wenigstens 1 oder 2 Jungs lassen sich darauf ein - sagen wir 500€ zu bezahlen - damit die Nachbarn nix erfahren, dass der Junge Ärger mit Polizei und Gericht hat.

Sind ein paar Riesen pro Monat für ein paar Telefonate!
Cooool ... Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

@ Justus:

Warum Unmöglichkeit nach § 275?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.