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Verfasst am: 15.06.06, 21:17 Titel: Formwechselnde Umwandlung einer AG in eine GmbH
Hallo,
folgende Frage:
bei einer AG, die durch eine formwechselnde Umwandlung in eine GmbH umgewandelt
wurde, steht in der Textveröffentlichung des Handelsregistereintrages:
"Den Gläubigern ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Eintragung des Formwechsels
ihren Anspruch anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.
Dieses Recht steht Ihnen jedoch nur zu, wenn Sie glaubhaft machen, daß durch den
Formwechsel die Erfüllung Ihrer Forderungen gefährdet wird
Frage:
Wo muß man die Forderung nach Leistung einer Sicherheit anmelden?
Gehören dazu auch Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis?
Wenn ja, was ist, wenn der Arbeitsgerichtstermin erst einige Tage nach dem Fristablauf
von 6 Monaten stattfindet?
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