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Verfasst am: 14.06.06, 14:15 Titel: Vorspielung falscher Tatsachen durch Bank !!
Herr A erhält ein Darlehen über € 10.000,00 von seiner neuen Hausbank - der **** Bank
Da Herr A bislang keine großen Berührungspunkte mit Darlehen und weiterem hatte, setzt er ein seriöses Verhalten der Bank voraus.
Ihm wird mit Abschluss des Darlehens erklärt, daß zwei Lebensversicherungen als Grundlage zum Erhalt des Darlehens, als Basis zusätzlich abgeschlossen werden müssten.
Herr A schenkt dieser Aussage seines Sachbearbeiters Vertrauen und so werden a) die LV abgeschlossen und b) erhält er das Darlehen.
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Bei einer kommenden Prüfung seiner Versicherungen stellt sein Makler fest, daß beide LV der *****bank für diese vollkommen wertlos als Sicherung sind - da eine entsprechende Sicherung bereits durch entsprechende Klauseln im Darlehensvertrag vorhanden sind.
Es stellt sich heraus, daß der Sachbearbeiter der ****bank lediglich das Instrument des benötigten Darlehens und der Unerfahrenheit des Herrn A nutzen um diesem unnötige Versicherungen zusätzlich zu verkaufen.
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Herr A zahlte bis zu diesem Zeitpunkt weit über € 700,00 an die Versicherungen und kündigte diese nun rückwirkend unter Erklärung der Forderung den Gesamtbetrag zurück zu erhalten.
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Die ***, Ableger der **** bank meldete sich erst nach zweiter und letzter Mahnung mit der Aussage, dass es zu keiner falschen Beratung gekommen wäre, Herr A diese Versicherungen selber gewollt hätte und daher eine rückwirkende Kündigung auszuschliessen wäre.
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Beide LV sind bei genauem Betrachtem völlig unnütz und ohne Effiziens. Sie dienen lediglich der Einzahlung aber kaum einem entsprechenden Ertrag.
Herr A wurden ganz offensichtlich unter Vorspielung falscher Tatsachen zwei LEbensversicherungen verkauft.
Fragen hier:
Kann Herr A die bezahlten Gelder zurück erhalten - via Klage ?
Was, wenn die Abbuchen trotz erloschenem Lastschriftverfahren dennoch erfolgen ?
Wie am besten verrhält sich Herr A ?
Info oder entsprechende Vergleiche zu o.a. Fall wären wirklich klasse!! Danke!
Verfasst am: 14.06.06, 15:21 Titel: Re: Vorspielung falscher Tatsachen durch Bank !!
Hallo,
Fairia hat folgendes geschrieben::
Da Herr A bislang keine großen Berührungspunkte mit Darlehen und weiterem hatte, setzt er ein seriöses Verhalten der Bank voraus.
Jetzt weiß A, das Banken Vertriebsorganisationen für Finandienstleistungen sind
Fairia hat folgendes geschrieben::
Bei einer kommenden Prüfung seiner Versicherungen stellt sein Makler fest, daß beide LV der *****bank für diese vollkommen wertlos als Sicherung sind - da eine entsprechende Sicherung bereits durch entsprechende Klauseln im Darlehensvertrag vorhanden sind.
Als Bank freue ich mich über jede Sicherheit. Sicherheiten wären nur dann "vollkommen wertlos", wenn die Bank übersichert wäre.
In diesem Fall: Ist das Todesfallrisiko durch die Abtretung anderer LVs abgesichert?
Fairia hat folgendes geschrieben::
Beide LV sind bei genauem Betrachtem völlig unnütz und ohne Effiziens. Sie dienen lediglich der Einzahlung aber kaum einem entsprechenden Ertrag.
Was sind den das für Versicherungen? Kapital- oder Risiko-LV?
Fairia hat folgendes geschrieben::
Die ***, Ableger der **** bank meldete sich erst nach zweiter und letzter Mahnung mit der Aussage, dass es zu keiner falschen Beratung gekommen wäre, Herr A diese Versicherungen selber gewollt hätte und daher eine rückwirkende Kündigung auszuschliessen wäre.
Nach vielen Fragen auch einmal den Versuch einer Antwort:
Wenn eine Fehlbaratung erfolgte, kann der Kunde grundsätzlich Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadens wäre die Differenz zwischen Einzahlungen und Rückkaufswert.
Die Fragen sind nun:
War es eine Falschberatung? und vor allem:
Kann A das beweisen?
Typischerweise steht bei behauteten Falschberatungen Aussage gegen Aussage. Gibt es irgendwelche Unterlagen oder Zeugen, die die Falschberatung belegen?
Es kann die Position des Kunden deutlich verbessern, wenn das gekaufte Produkt nach objektiven Maßstäben auf die individuelle Situation des Kunden nicht passt. Daher meine obigen Fragen.
Fairia hat folgendes geschrieben::
Was, wenn die Abbuchen trotz erloschenem Lastschriftverfahren dennoch erfolgen ?
Wie ist den der Status des Vertrags? Was sagt die Versicherung zur Kündigung. Ist die Kündigung unbestritten rechtswirksam, zieht die Versicherung auch nicht mehr ein. Wenn doch, kann man die Lastschrift zurückgeben.
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