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Ich hoffe ich habe das richtige Forum für meine Frage erwischt.
Wie verhält es sich, wenn man in einem Zug/Bus ohne gültigen Fahrausweis vorgefunden wird und der Kontrolleur auf der Feststellungsquittung beim Datum ein falsches Jahr einträgt?
Ist das erhöhte Beförderungsentgeld noch immer zu leisten oder ist der Sachverhalt verjährt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.06.06, 00:52 Titel:
Ein solcher Irrtum ist unschädlich, wenn er korrigiert werden kann. Schließlich ist für die Verjährung der tatsächliche Entstehungszeitpunkt des Anspruches relevant und nicht, was irgendjemand auf irgendeinen Zettel schreibt.
Abgesehen davon verjähren solche Ansprüche frühestens nach 3 Jahren. So falsch sollte kein Kontrolleur liegen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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