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Verfasst am: 14.06.06, 17:27 Titel: Garantie in Autowerkstatt
Eine Autowerkstatt hat offenkundig gepfuscht. Nach und nach treten Folgeschäden auf, die die selbe Werkstatt freudig repariert und neue Rechnungen schreibt.
Ein Jahr nach der ersten Rep. deckt eine Fachwerkstatt die Sache auf, repariert endlich fachgerecht und schreibt, berechtigter Weise, auch eine Rechnung.
Kann man alle Folgekosten bei der ersten Werkstatt als Schadensersatz geltend machen auch wenn die urspüngliche zweifelhafte Reparatur schon ein Jahr her ist? Die Kenntnis darüber wurde ja erst jetzt durch die Fachwerkstatt erlangt. _________________ Gruß Nöle
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