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Art Dir.

 
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H.Jahrendt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: 79102 Freiburg i.Br.

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 10:52    Titel: Art Dir. Antworten mit Zitat

Guten Tag,
uns stellt sich ein Problem. Es wurde ein Computer der Marke "Alienware" aus Irland am 02,01,2005 gekauft. Der Computer war schon vom Zeitpunkt der Lieferung mit Fehlern behaftet. Er entsprach nicht den vor-und angegebenen Eigenschaften. Ausfälle des gesamten System, waren immer wieder zu verzeichnen. Nach 4 lokalen Nachbesserungen wurde das Gerät dann am 30.1.2006 zur Reparatur an die Herstellerfirma nach Irland eingesendet. Nachdem es zurück kam, lagen die gleichen Fehler vor. Wir haben jetzt am 14.6.2006 den Kaufvertrag gewandet und wollten das Gerät zurückgeben. Die Firma Alienware lehnt dies ab mit der Begründung, wir hätten innerhalb von 14 Tagen, nach Rücksendung des Laptop, den Vertrag wandeln müssen.
Meine Frage: Haben die Gewährleistungsrechte, die in Deutschland relevant sind, hier 2 Jahre, auch in Irland Gültigkeit und könnten wir den Kaufvertrag trotz Ablehnung durch den Hersteller wandeln?
Vielen Dank für Ihre mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
_________________
Herbert Jahrendt (Art Dir.)
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können hängt davon ab, welches Recht anwendbar ist.
Dazu müsste man wissen ob die Parteien Unternehmer oder Verbraucher sind und ob sie ggf. eine Rechtswahl getroffen haben?
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H.Jahrendt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: 79102 Freiburg i.Br.

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind ganz normale Endverbraucher. Welches Recht anwendbar ist, kann ich nicht sagen. Eine besondere Rechtswahl wurde nicht getroffen. Der Laptop wurde bestellt und der Kaufpreis bezahlt. Besondere Gewährleistungsvereinbarungen sind nicht vereinbart und auch nicht bekannt.
Danke für Ihre Mithilfe.
MfG Herbert Jahrendt
_________________
Herbert Jahrendt (Art Dir.)
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