Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.06.06, 00:30 Titel: Rechtsfrage Veranstaltungen und deren Folgen
Hallo,
leider wußte ich als "Unsachverständiger" nicht genau, wo ich Posten muß. Deswegen hier.
Meine Frage:
In wie weit ist ein Veranstalter für direkte und indirekte, aber zu erwartende Folgen seiner Veranstaltung haftbar / verantwortlich?
Wie muß z.B. bei einem Rockkonzert oder einer ähnlichen Vernanstaltung mit Alkoholausschank in eriner Innenstadt ein 300 Meter Umfeld von dieser Veranstaltung aus betrachtet, in dem auch die Parkmöglichkeiten für Besucher gelegen sind und reger Besucherverkehr zu erwarten ist, vor Sachbeschädigungen an Mobielien und Immobielien von Anwohnern zu schützen und welche Ausnahmen gibt es?
Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Auflagen werden z.B. durch das Kreisverwaltungsreferat, das Landratsamt oder das städtische Ordnungsamt gemacht.
Zuständigkeit prüfen und sich mit den jeweiligen Behörden in Verbindung setzen. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.