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Rechtsfrage Veranstaltungen und deren Folgen

 
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neue.welt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 00:30    Titel: Rechtsfrage Veranstaltungen und deren Folgen Antworten mit Zitat

Hallo,

leider wußte ich als "Unsachverständiger" nicht genau, wo ich Posten muß. Deswegen hier.

Meine Frage:
In wie weit ist ein Veranstalter für direkte und indirekte, aber zu erwartende Folgen seiner Veranstaltung haftbar / verantwortlich?

Wie muß z.B. bei einem Rockkonzert oder einer ähnlichen Vernanstaltung mit Alkoholausschank in eriner Innenstadt ein 300 Meter Umfeld von dieser Veranstaltung aus betrachtet, in dem auch die Parkmöglichkeiten für Besucher gelegen sind und reger Besucherverkehr zu erwarten ist, vor Sachbeschädigungen an Mobielien und Immobielien von Anwohnern zu schützen und welche Ausnahmen gibt es?

Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Gruß
Jörg
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 05:26    Titel: Antworten mit Zitat

Den Veranstalter treffen umfangreiche Sicherungspflichten. Er hat alles Denkbare zu unternehmen, damit es nicht zu Schäden kommt.

Es gibt spezielle Haftpflichtversicherungen, die dieses Risiko mindern können.
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neue.welt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kann man das im Detail nachlesen? Weiß das auch jemand?
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auflagen werden z.B. durch das Kreisverwaltungsreferat, das Landratsamt oder das städtische Ordnungsamt gemacht.

Zuständigkeit prüfen und sich mit den jeweiligen Behörden in Verbindung setzen.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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