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Wirtschaftsauskünfte und Datenschutz

 
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erich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 20:29    Titel: Wirtschaftsauskünfte und Datenschutz Antworten mit Zitat

Hallo

Angenommen eine Wirtschaftsauskunft wie Schufa erteilt über einen bestimmten Zeitraum falsche und potentiell schädigende Auskünfte bezüglich einer Person - wäre sie dann verpflichtet preiszugeben an wen diese Auskünfte erteilt wurden? Kann sich daraus die Verpflichtung ergeben diese Auskünfte im nachhinein zu berichtigen?
Oder aber beschränken sich mögliche rechtliche Konsequenzen auf Schadenersatzforderungen?

lg.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Schadenersatz von der Schufa wollen müssen Sie schon rausfinden wem die die Daten gaben. Wenn Sie das nicht wissen hatten Sie wohl auch keinen Schaden.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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erich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das so? Die Daten der Schufa sind öffentlich zugänglich. Für den Tatbestand der Ruf- bzw. Geschäftsschädigung muss daher kein spezifischer Adressat nennbar sein. Eine Zeitung kann ja auch nicht behaupten es könne keine Rufschädigung stattfinden weil kein spezifischer Leser genannt werden kann.

Ich habe auch von einem Entscheid gelesen, bei dem einem Anwalt Schadenersatz zuerkannt worden war - infolge falscher Wirtschaftsaufkünfte bzw einer Warnliste.

"Wenn Sie das nicht wissen hatten Sie wohl auch keinen Schaden" ??? Kein haltbarer Standpunkt !
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schufa sind öffentlich zugänglich


Ja klar, ich hab mir gesten mal Ihre angesehen Smilie

Die Schufa ist ein verein bei dem ich Mitglied werden kann. Dann bekomm ich die Daten zu Gesicht und zwar nur die Daten die öffentliche Zugängig sind (Adressen) oder die andere Mitglieder genannt haben. Der Verbraucher hat jeweils sein Einverständnis gegeben diese Daten zu erfassen.

Ich kann mir keinen Rechtsanspruch vorstellen bei denen der Beklagte selbst die Beweise liefern muss wegen deren er auf Schadenersatz verklagt wird.

Ein Schaden tritt auf wenn ich zB. kein Handy bekomme. Wenn das aufgrund falsche Schufa Daten geschieht dann haben ich Anspruch auf Schadenersatz.
Das bekomm ich mit.
Wenn ich gar kein Handy will habe ich auch keinen Schaden, denn dann liest keiner die Schufadaten.

Klaus
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