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Unpfändbarkeitsbescheinigung, Vollstreckung in Privaträume

 
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mspy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 15:23    Titel: Unpfändbarkeitsbescheinigung, Vollstreckung in Privaträume Antworten mit Zitat

Da ich Neuling auf diesem Gebiet bin, hätte ich gerne eure Meinung(en) zu folgendem Sachverhalt :

Nachdem wir (GmbH) eine Zwangsvollstreckung (Forderung ca. 1000 EUR) gegen eine säumige Schuldnerin (Einzelfirma, nicht eingetragen) betrieben haben, haben wir nun vom Gerichtsvollzieher ein Vollstreckungsprotokoll erhalten, welches besagt, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen wäre.
Unpfändbarkeitsbescheinigung wurde erteilt.
Auf dem Protokoll wird weiter genannt, dass zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Vollstreckung in die Privaträume erfolgt sein muss.

Es ist wohl anzunehmen, dass auch eine Vollstreckung in die Privaträume erfolglos sein wird, oder ?
Mir geht es schlicht darum, nicht noch weiteres Geld in Auskunftskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc. zu investieren, wenn die Chancen auf Erfolg sowieso gering sind.

Was sind eure Erfahrungen, wie würdet ihr weiter verfahren ?
Forderung einfach ausbuchen ?

Herzlichen Dank für Hilfe !
Michael
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eine Domain vorhanden? Könnte man pfänden. Ist eine Mietkaution für die Geschäfts- oder Privaträume vorhanden? Könnte man pfänden. Sind Forderungen vorhanden? Könnte man auch pfänden. Wenn gar nichts vorhanden ist: Insolvenzantrag.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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mspy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Herr Metzing.
Denkbar wäre viell. eine Mietkaution, allerdings liegt mir
aktuell eine Handelsauskunft ((Wortsperre: Firmenname) vor), nach der die Schuldnerin mehrfach Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhalten hat.
Ich werde dann wohl um Kosten zu sparen in den sauren Apfel beissen und die Forderung ausbuchen.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde mir noch die Kaution, das Konto und die Umsatzsteuererstattungen sichern.

Das ist jetzt nicht mehr so teuer.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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mspy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus, auch Ihnen recht herzlichen Dank.
Allerdings verstehe ich das nicht ganz :

Die Umsatzsteuererstattung ist klar, das geschieht automatisch mit der nächsten UST Voranmeldung wenn ich die Forderung ausbuche.
Was bedeutet Konto und Kaution sichern ?
An wen muss ich mich da wenden ?
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Konto ist die Pfändung der Kontoverbindungen gemeint. Wenn eine Kaution für die Räume hinterlegt ist, kann auch die gepfändet werden. Hieraus wird man erfolgreich jedoch nur dann bedient, wenn 1. das Mietverhältnis endet und 2. der Vermieter keine eigenen Ansprüche geltend macht, weil er mit der Kaution aufrechnen kann.

Solange jedoch "nur" Haftanordnungen zur Abgabe der EV vorliegen, hat sie eine solche offensichtlich noch nicht geleistet und ggf. noch gezahlt. Von daher sollte dieses Verfahren betrieben werden, um an weitere Infos (Konten, Kunden und ev. offene Forderungen) zu kommen.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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mspy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

OK, soweit verstanden.
Dann werde ich die Unterlagen wohl doch zum Anwalt geben.

Wünsche ein schönes Wochenende !

Michael
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