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Verfasst am: 13.06.06, 15:23 Titel: Unpfändbarkeitsbescheinigung, Vollstreckung in Privaträume
Da ich Neuling auf diesem Gebiet bin, hätte ich gerne eure Meinung(en) zu folgendem Sachverhalt :
Nachdem wir (GmbH) eine Zwangsvollstreckung (Forderung ca. 1000 EUR) gegen eine säumige Schuldnerin (Einzelfirma, nicht eingetragen) betrieben haben, haben wir nun vom Gerichtsvollzieher ein Vollstreckungsprotokoll erhalten, welches besagt, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen wäre.
Unpfändbarkeitsbescheinigung wurde erteilt.
Auf dem Protokoll wird weiter genannt, dass zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Vollstreckung in die Privaträume erfolgt sein muss.
Es ist wohl anzunehmen, dass auch eine Vollstreckung in die Privaträume erfolglos sein wird, oder ?
Mir geht es schlicht darum, nicht noch weiteres Geld in Auskunftskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc. zu investieren, wenn die Chancen auf Erfolg sowieso gering sind.
Was sind eure Erfahrungen, wie würdet ihr weiter verfahren ?
Forderung einfach ausbuchen ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.06.06, 23:30 Titel:
Ist eine Domain vorhanden? Könnte man pfänden. Ist eine Mietkaution für die Geschäfts- oder Privaträume vorhanden? Könnte man pfänden. Sind Forderungen vorhanden? Könnte man auch pfänden. Wenn gar nichts vorhanden ist: Insolvenzantrag.
Vielen Dank Herr Metzing.
Denkbar wäre viell. eine Mietkaution, allerdings liegt mir
aktuell eine Handelsauskunft ((Wortsperre: Firmenname) vor), nach der die Schuldnerin mehrfach Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhalten hat.
Ich werde dann wohl um Kosten zu sparen in den sauren Apfel beissen und die Forderung ausbuchen.
Also ich würde mir noch die Kaution, das Konto und die Umsatzsteuererstattungen sichern.
Das ist jetzt nicht mehr so teuer.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Hallo Klaus, auch Ihnen recht herzlichen Dank.
Allerdings verstehe ich das nicht ganz :
Die Umsatzsteuererstattung ist klar, das geschieht automatisch mit der nächsten UST Voranmeldung wenn ich die Forderung ausbuche.
Was bedeutet Konto und Kaution sichern ?
An wen muss ich mich da wenden ?
Mit Konto ist die Pfändung der Kontoverbindungen gemeint. Wenn eine Kaution für die Räume hinterlegt ist, kann auch die gepfändet werden. Hieraus wird man erfolgreich jedoch nur dann bedient, wenn 1. das Mietverhältnis endet und 2. der Vermieter keine eigenen Ansprüche geltend macht, weil er mit der Kaution aufrechnen kann.
Solange jedoch "nur" Haftanordnungen zur Abgabe der EV vorliegen, hat sie eine solche offensichtlich noch nicht geleistet und ggf. noch gezahlt. Von daher sollte dieses Verfahren betrieben werden, um an weitere Infos (Konten, Kunden und ev. offene Forderungen) zu kommen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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