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Verfasst am: 24.06.06, 16:54 Titel: Verkauf von selbstgebauten Artikeln über einen Shop im www
Hallo Leute,
Eine Person A beschäftigt sich in seiner Freizeit mit dem Bau von Modellbahn Dioramen. Da A diese im Bekanntenkreis verkaufte oder auch mal bei Auktionen, wurde der person A angeboten diese Artikel über das Geschäft von Person B zu verkaufen. Ist dies erlaubt, was muß A da beachten ?
A und B wollen einige Fotos der gebauten Artikel im Internetshop von Person B veröffentlichen mit dem entsprechenden Preis, um Käufer zu ermöglichen sich einen Eindruck der Werke zu verschaffen.
Kann man das ohne weiteres oder gibt es da irgendwo Probleme ?
Kann man für solche Zwecke auch ein Gewerbe anmelden?
also wenn A die Sachen selbst herstellt und B diese in seinem Laden verkauft...
bekommt B dann zufällig auch noch irgendwelche Provisionen bei erfolgreichem Geschäftsabschluss?
Dann ists ja nichts anderes als Kommissionsgeschäfte.
A betreibt dann natürlich auch ein Unternehmen, welches er anmelden (wenigstens innerhalb 6 Monaten) sollte. Aus verschiedenen Gründen kann das sich auch positiv für A auswirken wg. eventueller Verluste in der Anfangsphase, die sich dann natürlich in der Steuererklärung von A bemerkbar machen. Wär schade wegen Unwissenheit verloren gehen.
Bei entsprechender Gestaltung sollte es in diesem Fall auch keine Liebhabereiprobleme geben - deswegen ist eine sinnvolle Beratung, bzw. gut durchdachtes handeln angebracht.
Verfasst am: 25.06.06, 19:00 Titel: Verkauf von selbstgebauten Artikeln über einen Shop im www
Danke schon mal für die Antwort.
B würde natürlich etwas an Provision aufschlagen.
A müßte also ein Gewerbe anmelden, kann A das auch wenn dieser berufstätig ist ?
Es werden ja nicht die Artikel in Serie hergestellt, sondern auf Anfrage eines eventuellen Käufers, das heißt es kann passieren das in 1 Monat 1 Artikel gebaut wird und dann wieder 6 Monate nichts. Wie soll sich A in dem Fall verhalten?
A sollte ein Gewerbe anmelden und sollte alle Kosten die damit zusammenhängen in seine Steuererklärung reinpacken!
Ist doch super wenn A auch sonst noch berufstätig ist - da hat er hoffentlich alle Belege aufgehoben und alle Kosten die damit zusammenhängen (Fahrtkosten, Fachliteratur und und und) notiert und fügt dann eine Einnahme Überschussrechnung seiner Steuererklärung bei und freut sich über die Verrechnung der Anfangsverluste....
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