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Verkauf EFH - Straßensanierung 1 Jahr später

 
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olpenitzz
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 13:00    Titel: Verkauf EFH - Straßensanierung 1 Jahr später Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen ind diesem Jahr wurde ein EFH verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte der Veräußerer Kenntnis über eine vermutlich anstehende Straßensanierung+Wasserversorgung, die als Erschließung deklariert werden soll, wodurch der neue Eigentümer 90% der Kosten tragen soll.

Erwerb EFH im Dezember 2004, Straßensanierung in 2005.
Muss für diese Kosten der ehemalige Eigentümer aufkommen oder vollständig der neue Eigentümer.
Ist es gerundsätzlich erforderlich, dass der Veräußerer über die vermutete Straßensanierung den Käufer informiert?
Sollte dieser Hinweis über anstehende Sanierung in den Notarvertrag zu Veräußerung aufgenommen werden udn wenn ja in welcher Form (zB muss dann im Notarvertrag stehen, dass der Erwerber die Kosten übernimmt ) oder ist dies rechtlich unerheblich?
Wenn der Veräußerer tatsächlich diese Kosten noch zu tragen hat, wie lange nach Verkauf muss dann die Sanierungs-/Erschließu8ngsmaßnahme durchgeführt sein.
Vielen dank.
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.11.04, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise ist der Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gebührenbescheides im Grundbuch eingetragen ist, zahlungspflichtig. Selbst dann, wenn z.B. die Sarnierung bereits längst abgeschlossen ist und die Gemeinde erst 2 Jahre später die Gebühren fordert. Mit der Übernahme des Eigentums werden auch automatisch die Kosten und Lasten mit übernommen.

Ich weiß in diesem Fall nicht, ob es eine Verpflichtung für den Verkäufer gibt, den Käufer über die anstehende Staßensanierung zu informieren; ich persönlich empfinde es allerdings als ziemlich unfair, wenn der Verkäufer diese Kosten verschweigt.
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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