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Unaufgeforderte Tarifänderung im Telefonvertrag per Email

 
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Nixo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 16:07    Titel: Unaufgeforderte Tarifänderung im Telefonvertrag per Email Antworten mit Zitat

Hallo,

Hoffentlich ist das hier die richtige Abteilung im Forum...

Folgendes Problem:

Bei einem Telekomunikationsunternehmen geht per E-Mail eine Beschwerde von einem Kunden über die hohen Kosten für einen Tarifwechsels ein, in der Beschwerde wird eindeutig nicht um einen ausnahmsweise kostenlosen Tarifwechsel gebeten, sondern ausschließlich Kritik an dem Vorgehen des Unternehmens geübt.
Nun beantwortet das Unternehmen die Beschwerde ebenfalls per E-Mail und gibt darin einen Termin für einen ausnahmsweise kostenlosen Tarifwechsel zum Folgemonat an, der auch durchgeführt wird.
Da diese E-Mail aber vom Kunden nicht gelesen wird, kann dieser den Tarifwechsel nicht kalkulieren und es fallen in den nächsten drei Monaten extrem hohe Telefonkosten an, die ohne den entsprechenden Tarif, aber durch gewohntes Telefonverhalten entstehen.
Auf eine Nachfrage beim Unternehmen beruft sich dieses auf den Hinweis auf den Tarifwechsel in der von ihm verschickten E-Mail. Die hohen Kosten sollen vom Kunden getragen werden, da dieser per E-Mail über den Wechsel informiert wurde.

Darf ein Telekommunikationsunternehmen aufgrund einer Beschwerde den Tarif des Kundens eigenmächtig ändern?
Dürfen wichtige Informationen zur Vertragsänderung alleine per E-Mail an den Kunden gesandt werden?


Gruß, Nikolas
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 20:23    Titel: Re: Unaufgeforderte Tarifänderung im Telefonvertrag per Emai Antworten mit Zitat

Nixo hat folgendes geschrieben::
Darf ein Telekommunikationsunternehmen aufgrund einer Beschwerde den Tarif des Kundens eigenmächtig ändern?
Das halte ich zumindest für fragwürdig. Sicher, daß die Beschwerde-Mail eindeutig formuliert war?

Nixo hat folgendes geschrieben::
Dürfen wichtige Informationen zur Vertragsänderung alleine per E-Mail an den Kunden gesandt werden?
Standardantwort auf solche Fragen: was steht in den AGB? Ich halte allerdings einseitige Vertragsänderungen grundsätzlich für unzulässig, bin mir aber nicht sicher.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

In sofern ich das Beurteilen kann, müsste ein Tarif wechsel vom Kunden bewilligt werden. Das problem dies zu beurteilen hat Biber auch richtig erkannt wenn die Mail nicht eindeutig formuliert wurde, kanndas Telekommunikationsunternehmen von diesem Wunsch ausgegangensein.

Dennoch denke ich das nicht davon ausgegangen werden darf das der Kunde die Mail erhalten hat, somit müsste wenigstens per Post eine solche ankündigung eintreffen.
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Nixo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke für die Antworten,

zum Inhalt der Beschwerdemail:

Die Beschwerdemail des Kunden beinhaltet, daß der Kunde zuvor seinen Wunsch nach einem Tarifwechsel geäußert hat. Diesen hatte er bei der Hotline vorgetragen. Da er hierzu von der Hotline des Unternehmens zunächst die falsche Information bekam, dieses wäre kostenlos möglich, er anschließend aber, als er den Tarif wechseln will, die neue Information bekam, ein solcher koste eine bestimmte Gebühr, war der Kunde sehr verärgert über die Falschinformierung und formulierte dieses in einem Beschwerdebrief.
Zudem formulierte er seinen Ärger über vergangene ähnliche Falschinformierungen des Unternehmens, die schon einmal zur Kündigung seitens des Kunden geführt hatten, die er allerdings zugunsten eines versöhnlichen Angebots zurückgezogen hatte.
(selbst dieses Angebot war eine Falschinformation und wurde nach der Vertragsverlängerung nicht eingehalten)
Desweiteren kritisierte der Kunde, daß ein Wechsel in einen günstigen Tarif mit hohen Kosten blockiert würde.
All diesen Ärger hatte der Kunde in seiner E-Mail formuliert und um eine Stellungnahme gebeten unter der Androhung andernfalls so bald als möglich die erneute Vertragskündigung einzureichen.

Natürlich impliziert diese Beschwerde einen Wunsch nach einem kostenlosen Tarifwechsel. Jedoch wurde dieser Wunsch in keinster Weise erneut formuliert, sondern es wurde lediglich um eine Stellungnahme gebeten.


Über die AGB des Unternehmens versuche ich mich zu informieren.
Hiezu später mehr.
Wo finde ich nur diese AGB? Homepage? Auf dem sieben Jahre alten Vertag steht glaub ich nix drauf...

Wäre dankbar für noch weitere Meinungen,
Gruß
Nikolas
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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, es kann hier nicht davon ausgegangen werden, dass die Email vom Kunden gelesen wurde, da es immer zu vorfällen kommen kann das die Emailadresse nicht mehr verwendet wird.

Zudem hat das unternehmen keinen Beweis dafür das die email erhalten wurde, da vom Kunden keine bestätigung eingetroffen ist, da meiner meinung nach auch ein kostenloser Tarifwechsel einer zustimmung bedarf selbst wenn der Wunsch andeutungsweise geäußert wurde.
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Nixo
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Anmeldungsdatum: 18.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke eichyl,

genauso dachte ich nämlich auch.
Ich hab nochmal nach den AGBs geforscht (Homepage des Unternehmens: AGB für Laufzeitverträge(leider Stand Juni 2006)) und festgestellt:

mündliche Änderungen des Vertrages oder der AGB gelten nicht. Sie bedürfen der Schriftform!
hmm, Schriftform? Das hieße doch per Brief, oder?

und

Der Kunde hat 80 Tage Zeit gegen seine Rechnungen Beschwerde einzulegen.

Er sollte sich also beeilen, dieses zu tun...

Es ist allerdings fraglich, wie ein kleiner Privatkunde jetzt sein Recht gegenüber einem riesigen Telkommunikationsunternehmen durchsetzten kann.
_________________
jeder, den ich kenne, der etwas weiß, hat bis jetzt immer mit mir übereingestimmt...
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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Privatleute haben eine reelle chance wenn wiederspruch eingelegt wird, da die zustimmung nicht erfolgte müsste man etwas machen können aber am besten immer mit dem Anwalt abklären.
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