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Verfasst am: 17.06.06, 08:19 Titel: Betrug bei Überweisung möglich
Folgender theoretischer Fall:
Wenn ein privater Verkäufer ein Auto verkaufen wollte und eine Anzeige online
einstellen würde (VHB ca. 23000 Euro). Nach 2 Tagen würde
sich ein Aufkäufer melden und den Wagen ungesehen
am Telefon kaufen wollen. Das Geld würde
er überweisen und wenn es dann auf dem Verkäuferkonto angekommen ist,
soll derVerkäufer anrufen. Dann würde der Käufer mit roter Nummer vorbei
kommen und den Wagen abholen.
Frage:
Gibt es bei so einem Fall Möglichkeiten, den Verkäufer um das
Geld zu betrügen ?
Bei einer Überweisung sehe ich keine Möglichkeit des Betruges. Eine Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Ganz anders sieht es bei einem Scheck aus. Der Scheck wird zunächst dem Konto gutgeschrieben, kann aber später, wenn er platzt, wieder dem Konto belastet werden.
Ah ja, danke.
Würde es etwas ändern, wenn die Überweisung aus
dem Ausland kommen würde ? Würde es dort erweiterte
Rückbuchungsmöglichkeiten geben ?
Vorausgesetzt so eine Auslandsueberweisung waere nicht rueckholbar (wovon ich mal ausgehe), dann wuerde es mich schon sehr wundern, wenn sich diese nicht im letzten Moment als unglaublich kompliziert, viel zu teuer und praktisch kaum durchfuehrbar erweisen wuerde.
Ferner waere ich nicht ueberrascht, wenn mir der vermeintliche Kaeufer dann quasi im letzten Moment alternativ einen Scheck anbieten wuerde. Einfach, damit's schneller, billiger und unkomplizierter ueber die Buehne gehen kann. Der waere natuerlich auf eine bekannte Bank innerhalb der EU bezogen (vielleicht in Irland?), damit es auch wirklich null Risiko geben kann.
Zufaellig koennte der Kaeufer dann auch gerade so nen Scheck zur Hand haben. Den wuerde er gern zuschicken, ich koennte ihn meinem Konto gutschreiben lassen und erst danach (also nach der erfolgten Gutschrift) wuerde der Wagen durch einen Mitarbeiter abgeholt. Auch dass der Scheck auf einen den Kaufpreis ganz erheblich ueberschreitenden Betrag lauten wuerde, waere kein Problem. Ich koennte den Differenzbetrag ja einfach nach der erfolgten Scheckgutschrift wieder vom Konto abheben und dem Mitarbeiter bei Abholung des Autos in bar mitgeben. Soviel Zeit wuerde er mir zwischen Gutschrift und Abholung schhon lassen und letztendlich habe man ja nun auch schon einige Male miteinander telefoniert, er habe dabei einen sehr positiven Eindruck von mir erhalten bringe mir somit auch das noetige Vertrauen entgegen. Warum also dieses ganze umstaendliche, zeitraubende und zudem viel zu teure Theater mit der bloeden Auslandsueberweisung?
Nur geht so eine Scheckgutschrift halt sehr wohl wieder zurueck, wenn der Scheck nicht gedeckt ist.
Wie gesagt, ich waere nicht ueberrascht, wenn das so laufen wuerde. Wer kauft schon am Telefon ein Auto fuer immerhin 23.000 Euro, ohne vorher auch nur einen einzigen Blick auf das Fahrzeug geworfen zu haben?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.06.06, 09:57 Titel:
Hallo,
wie schon gesagt, ein Üerweisungseingang kann man ohne Mitwirkung des Empfängersn nicht mehr stornieren, ist also sicher. Ich teile aber die Bedenken, dass irgendetwas nicht "koscher" ist an dem Fall. Auf eine Änderung der Zahlungsart sollte sich der Verkäufer in keinem Fall einlassen, selbst wenn der Käufer noch so geschickt argumentiert.
Gruss Hans-Jürgen
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Theoretisch wäre folgender Betrugsfall denkbar: Der "Käufer" hat in einer Phishing-Attacke ein Fremdkonto geknackt und überweist von diesem Konto aus den Betrag. Der Verkäufer übergibt den Wagen nachdem der Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Nach xx Tagen bemerkt der Inhaber des Fremdkontos den Betrug und fordert seine Bank zur Stornierung auf. In diesem Fall MUSS die Bank eine Rücküberweisung veranlassen, da die Überweisung vom Kontoinhaber nicht legitimiert war. An Stelle des Verkäufers würde ich den Wagen nur dann übergeben, wenn der Name des Käufers (Ausweis zeigen lassen) mit den Angaben auf dem Überweisungsträger übereinstimmt.
Zusatz: Vor einiger Zeit habe ich hier einen Beitrag gelesen, wo jemand um einen hohen Geldbetrag geprellt wurde, weil er sein Konto für eine Auslandsgutschrift zur Verfügung gestellt hat und gebeten wurde, den Betrag abzüglich 10% Provision nach erfolgter Gutschrift auf ein Konto in Rußland zu überweisen. Möglicherweise liegt hier eine neue Variante dieses Gaunerstücks vor. Falls ich die URL finde, melde ich mich nochmal.
Gruß
Rolf
Ich bin durch einen link in einem Oldtimerforum hier gelandet.
Der oben genannte Fall läuft sehr wahrscheinlich auf einen Betrug hinaus.
Davor wird in Diversen Autoforen gewarnt. Die Käufer sind in der Regel im Ausland ansässig. Bezahlt wird mit einem Check der höher ausgestellt ist als der Kaufpreis, mit der Bitte den Differenzbetrag auf ein Konto (ebenfalls bei einer Ausländischen Bank) zu
Überweisen. Der Check platzt und man ist sein Geld los, da das Konto meistens schon Aufgelöst ist.
Sind wohl schon viele drauf reingefallen.
Einfach mal im Google nach "Nigeria Connection" suchen, da findet man dann die entsprechenden Links, die erklären, wie man mittels angeblich korrekt ausgeführter Überweisungen über den Nuckel gezogen werden kann.
Ah ja, danke.
Würde es etwas ändern, wenn die Überweisung aus
dem Ausland kommen würde ? Würde es dort erweiterte
Rückbuchungsmöglichkeiten geben ?
Lt. Auskunft meiner Bank ist es möglich (locker), dass Genaue Daten bei der eigenen Bank erfragen! Wenn es sich bei der ausländischen Bank um das gleiche Unternehmen handelt, zB das mit dem Strich -linksunten rechtsoben- ist das Risiko geringer.
Aber: Da gibt es noch das Geldwäsche Gesetz, das bei diesem Betrag greift. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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