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Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 11:54    Titel: Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten Antworten mit Zitat

auf den Beitrag zur "Bürgerpflicht Briefkasetn" fällt mir nur ein

der Postbote bestätigt selber, dass er das Schriftstück in den Briefkasten eingeworfen hat

obwohl kein Namensschild am Briefkasten vorhanden und der Mieter vor einem Monat ausgezogen ist, kann man dass doch getrost Urkundenfälschung bezeichnen oder irre ich mich da?
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.04, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Objektiv ist das sicherlich eine Falschbeurkundung. Die "Schitzohrigkeit" des seit 2002 geltenden Zustellungsrechts ist die, dass sie das beweisen müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.11.04, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

klar wenn man ausgezogen (sprich protokoll der wohnungsübergabe) hat der postbote ein problem
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