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Drohende Arbeitslosigkeit wegen nachweislicher Krankheit

 
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:15    Titel: Drohende Arbeitslosigkeit wegen nachweislicher Krankheit Antworten mit Zitat

Eine theoretische Angelegenheit mit logischer Konsequenz ?!

Herr A hat nachweisliche Gleichgewichtsstörungen, welche a) irreparabel und b) nachweislich sind.

Diese Probleme bedeuten, Übelkeit bis hin zu Übergeben binnen weniger Minuten bei Fahrten mit:

- Bahn
- Bus
- PKW
- Fahrstuhl

Hinweisend klar und deutlich, sobald Herr A eigens am Steuer sitzt (PKW) ist das Problem minimiert vorhanden aber akzeptabel.

Herr A ist somit darauf angewiesen bei Fahrten zur Arbeitsstelle einen PKW eigens zu steuern.

Da Herr A bedingt durch die Insolvenz seines AG eine andere Arbeitsstelle benötigt und diese nach mehr als 100 Bewerbungen auch fand, ergibt sich ein Problem:

In seinem letzten Beschäftigungsverhältnis stand ihm (s)ein Firmen PKW zur Nutzung täglich zur Verfügung.

Zu seiner neuen Arbeitsstelle wird dies nicht der Fall sein und Herr A steht nun unter dem finanziellen Druck auf schnellstem Wege einen PKW zu kaufen. Insofern Herr A dies nicht bewerkstelligen kann, wäre er gezwungen die Stelle vor Beginn bereits wieder zu kündigen - da alle o.a. Wege gesundheitlich unhaltbar wären.

Da Herr A allerdings derzeit nicht über die entsprechenden Mittel verfügt, kam eine Frage auf:

Könnte aufgrund der nachweislichen Gesundheitsbeschwerden und deren Folgekonsequenzen einer resultierenden Arbeitslosigkeit - ein entsprechender Antrag auf Bezuschussung zum Kauf eines angemessenen PKW gestellt werden ?

Berechnet man diefür den Staat entstehenden Kosten durch die drohende Arbeitslosigkeit des Herrn A, setzt die bisherige Menge der Bewerbungen zur Findung einer neuen Stelle voraus, sollte es hier doch sicher eine entsprechende Möglichkeit geben ?

Eine evtl. Bezuschussung oder Kostenübernahme bis zur Summe X in Relation zu Arbeitslosengeld für z.B. 6 Monate würde weitaus höher ausfallen (bisheriges Grundgehalt netto ca. 2500,00)

Wäre supertoll wenn hier jemand eine Idee oder Querverweise hätte, danke schon mal im Voraus
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qiqyu
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 1084

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:28    Titel: Re: Drohende Arbeitslosigkeit wegen nachweislicher Krankheit Antworten mit Zitat

Fairia hat folgendes geschrieben::
Hinweisend klar und deutlich, sobald Herr A eigens am Steuer sitzt (PKW) ist das Problem minimiert vorhanden aber akzeptabel.


Akzeptabel für Herrn A oder akzeptabel im Sinne von Verkehrssicherheit?

Zitat:
Könnte aufgrund der nachweislichen Gesundheitsbeschwerden und deren Folgekonsequenzen einer resultierenden Arbeitslosigkeit - ein entsprechender Antrag auf Bezuschussung zum Kauf eines angemessenen PKW gestellt werden ?


Tut mir leid, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand mit Gleichgewichtsstörungen Auto fahren kann. Und ein ärztlicher Nachweis darüber, könnte m.E. eher das Gegenteil bewirken, von dem was man erreichen will.

Ansonsten siehe "Mobilitätshilfen SGB III" <- google.

MfG
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:42    Titel: Re: Drohende Arbeitslosigkeit wegen nachweislicher Krankheit Antworten mit Zitat

[quote="qiqyu"]
Fairia hat folgendes geschrieben::
Hinweisend klar und deutlich, sobald Herr A eigens am Steuer sitzt (PKW) ist das Problem minimiert vorhanden aber akzeptabel.


Akzeptabel für Herrn A oder akzeptabel im Sinne von Verkehrssicherheit?

Akzeptabel für beide Seiten, da Herr A sich -übergeben- muss. Fährt er selber, gibt es KEINE Probleme ausser leichter Übelkeit


Tut mir leid, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand mit Gleichgewichtsstörungen Auto fahren kann. Und ein ärztlicher Nachweis darüber, könnte m.E. eher das Gegenteil bewirken, von dem was man erreichen will.

Um es noch zu definieren, die vorhandenen Gleichgewichtsstörungen haben K E I N E N Einfluss auf das alltägliche Leben oder sonstiges.

NUR (!) bei Fahrten, welche Herr A nicht eigens tätigt, beginnt die Prozedur. zur einfachen Erklärung --> REISEKRANKHEIT - im Fall des Herrn A nur chronisch und verstärkter
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

A muß sich entgegenhalten lassen, dass die weitaus meisten Arbeitnehmer sich ein Auto auf eigene Kosten kaufen müssen, um zur Arbeit zur gelangen. Wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, sich einen „angemessenen PKW“ zu leisten, kaufen sie sich für 500 € bei Autopfadfinder24.de oder andserswo eine billige Karre, die den Zweck erfüllt, zur Arbeit und zurück zu kommen. Wer ein bisheriges Grundgehalt von netto ca. 2500,00 hatte, sollte diese Summe aufbringen können.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
A muß sich entgegenhalten lassen, dass die weitaus meisten Arbeitnehmer sich ein Auto auf eigene Kosten kaufen müssen, um zur Arbeit zur gelangen. Wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, sich einen „angemessenen PKW“ zu leisten, kaufen sie sich für 500 € bei Autopfadfinder24.de oder andserswo eine billige Karre, die den Zweck erfüllt, zur Arbeit und zurück zu kommen. Wer ein bisheriges Grundgehalt von netto ca. 2500,00 hatte, sollte diese Summe aufbringen können.


Thema verfehlt - bezeichnender Weise. Was ist schwer daran, eine Frage zu beantworten ?


a) ist es nicht das Thema und b) lautete die Frage anders als die Antwort erfolgte.

Um aber auch dem Verfasser seiner überflüssigen Kommentierung einen Aufschluss zu geben; seine Ersparnisse wurden durch mehrmonatige Lohnausfälle, einen Beerdigung, einen jahrelangen Rechtstreit und resultierende Kosten VOR Insolvenzbekanntgabe benötigt - einverstanden Herr kdM ?

Es sollte intelligenten Menschen nicht weiter schwer fallen auf eine Frage keine "Entgegenhaltung", welche nicht zum AUFGEFÜHRTEN Sachverhalt gehören, zu erbringen, sondern entweder eine konkrete Antwort zu geben oderam besten einfach schweigen Winken
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qiqyu
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 1084

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Fairia hat folgendes geschrieben::

a) ist es nicht das Thema und b) lautete die Frage anders als die Antwort erfolgte.


... und c) hat das Thema mit Arbeitsrecht gar nichts zu tun....

-> Sozialrecht.

Ansonsten hatte ich das passende Stichwort zum googlen bereits erwähnt. (zumindest wird dort aufgezählt unter welchen Voraussetzungen, welche fin. Hilfen bez. Mobilität gewährt werden)

MfG
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

qiqyu hat folgendes geschrieben::
Fairia hat folgendes geschrieben::

a) ist es nicht das Thema und b) lautete die Frage anders als die Antwort erfolgte.


... und c) hat das Thema mit Arbeitsrecht gar nichts zu tun....

-> Sozialrecht.

Ansonsten hatte ich das passende Stichwort zum googlen bereits erwähnt. (zumindest wird dort aufgezählt unter welchen Voraussetzungen, welche fin. Hilfen bez. Mobilität gewährt werden)

MfG


Na danke!... eine konstruktive Antwort wird gerne entgegen genommen
Sehr glücklich
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fairia hat folgendes geschrieben::
kdM hat folgendes geschrieben::
A muß sich entgegenhalten lassen, dass die weitaus meisten Arbeitnehmer sich ein Auto auf eigene Kosten kaufen müssen, um zur Arbeit zur gelangen. Wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, sich einen „angemessenen PKW“ zu leisten, kaufen sie sich für 500 € bei Autopfadfinder24.de oder andserswo eine billige Karre, die den Zweck erfüllt, zur Arbeit und zurück zu kommen. Wer ein bisheriges Grundgehalt von netto ca. 2500,00 hatte, sollte diese Summe aufbringen können.


Thema verfehlt - bezeichnender Weise. Was ist schwer daran, eine Frage zu beantworten ?


a) ist es nicht das Thema und b) lautete die Frage anders als die Antwort erfolgte.

Um aber auch dem Verfasser seiner überflüssigen Kommentierung einen Aufschluss zu geben; seine Ersparnisse wurden durch mehrmonatige Lohnausfälle, einen Beerdigung, einen jahrelangen Rechtstreit und resultierende Kosten VOR Insolvenzbekanntgabe benötigt - einverstanden Herr kdM ?

Es sollte intelligenten Menschen nicht weiter schwer fallen auf eine Frage keine "Entgegenhaltung", welche nicht zum AUFGEFÜHRTEN Sachverhalt gehören, zu erbringen, sondern entweder eine konkrete Antwort zu geben oderam besten einfach schweigen Winken


...und ich möchte höflichst darum bitten, hier mit allem Respekt vor der Meinung anderer miteinander umzugehen.

An den Fragesteller: Es tauchte die Frage auf, ob Ihr Beitrag besser im Forum Sozialrecht aufgehoben wäre als hier im Arbeitsrecht. Wenn Sie das genauso sehen, teilen Sie dies hier oder mir per PN mit, dann verschiebe ich den Thread ins Sozialrecht.

Gruß
Peter H.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Fairia hat folgendes geschrieben::
kdM hat folgendes geschrieben::
A muß sich entgegenhalten lassen, dass die weitaus meisten Arbeitnehmer sich ein Auto auf eigene Kosten kaufen müssen, um zur Arbeit zur gelangen. Wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, sich einen „angemessenen PKW“ zu leisten, kaufen sie sich für 500 € bei Autopfadfinder24.de oder andserswo eine billige Karre, die den Zweck erfüllt, zur Arbeit und zurück zu kommen. Wer ein bisheriges Grundgehalt von netto ca. 2500,00 hatte, sollte diese Summe aufbringen können.


Thema verfehlt - bezeichnender Weise. Was ist schwer daran, eine Frage zu beantworten ?


a) ist es nicht das Thema und b) lautete die Frage anders als die Antwort erfolgte.

Um aber auch dem Verfasser seiner überflüssigen Kommentierung einen Aufschluss zu geben; seine Ersparnisse wurden durch mehrmonatige Lohnausfälle, einen Beerdigung, einen jahrelangen Rechtstreit und resultierende Kosten VOR Insolvenzbekanntgabe benötigt - einverstanden Herr kdM ?

Es sollte intelligenten Menschen nicht weiter schwer fallen auf eine Frage keine "Entgegenhaltung", welche nicht zum AUFGEFÜHRTEN Sachverhalt gehören, zu erbringen, sondern entweder eine konkrete Antwort zu geben oderam besten einfach schweigen Winken


Zunächst einmal schönen Dank, Fairia, ich habe gerade eine Wette gewonnen. Ich hatte nämlich darauf gewettet, daß auf meinen einfachen Vorhalt, der sich einem Arbeitnehmer geradezu aufdrängt, eine rüpelhafte, rotzfreche und persönlich angreifende Stellungnahme von dir kommt.

Du hast vollkommen recht: Was ist schwer daran, eine Frage zu beantworten? In diesem Falle meine: Warum soll dir "der Staat" - gemeint sind wohl die Beitragszahler - ein Auto kaufen? Nicht jeder Arbeitnehmer, der in der Bahn das Kotzen kriegt, kriegt deswegen ein Auto gestellt.

Mein Wetteinsatz war übrigens, dir im Falle einer netteren Antwort eine fundierte Auskunft zu geben, wer dir hier helfen kann. (Kleiner Tipp, nur damit du merkst, daß ich weiß, wovon ich spreche: Das neunte Sozialgesetzbuch spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle...)

Und weil du dich so schön über "überflüssige Kommentierungen" aufregst, noch einen drauf. Bislang hatte ich deinen Beitrag weder kommentiert, noch interpretiert. Nur mal nachgefragt. Das mit den Kommentierungen läßt sich aber nachholen:
A hatte vermutlich immer einen gut bezahlten Job, und in seinem letzten Beschäftigungsverhältnis stand ihm (s)ein Firmen PKW zur Nutzung täglich zur Verfügung. A wurde nun von der Arbeitsagentur aufgefordert, sich um einen neuen Job zu bemühen und fand ärgerlicherweise einen solchen – allerdings ohne Firmenwagen und andere Privilegien. Nun überlegt A, wie er diesen Job ablehnen kann, ohne eine Sperrzeit zu bekommen. Da fiel ihm ein, dass er den neuen Job aus gesundheitlichen Gründen ablehnen könnte, und versucht es nun auf diese Weise.

So, nun hast du wenigstens einen Grund, dich aufzuregen.

Zitat:
Um aber auch dem Verfasser seiner überflüssigen Kommentierung einen Aufschluss zu geben; seine Ersparnisse wurden durch mehrmonatige Lohnausfälle, einen Beerdigung, einen jahrelangen Rechtstreit und resultierende Kosten VOR Insolvenzbekanntgabe benötigt - einverstanden Herr kdM ?

Nein. Für mehrmonatige Lohnausfälle gibt es Insolvenzgeld, eine Beerdigung ist nichts schönes, aber etwas bezahlbares, und kommt auch anderenorts vor; - und für einen jahrelangen Rechtstreit eines Prozesshansels und daraus resultierende Kosten ist ebenfalls nicht "der Staat" oder der Beitragszahler in die Sozialversicherungssysteme verantwortlich zu machen.

Zitat:
Es sollte intelligenten Menschen nicht weiter schwer fallen auf eine Frage keine "Entgegenhaltung", welche nicht zum AUFGEFÜHRTEN Sachverhalt gehören, zu erbringen, sondern entweder eine konkrete Antwort zu geben oderam besten einfach schweigen

Es sollte intelligenten Menschen m.E. nicht weiter schwer fallen, zu erkennen, daß dies hier kein Wunschkonzert und auch kein bunter Teller ist, von dem man sich nehmen kann, was immer ihm behagt - wer in einem öffentlichen Diskussionsforum fragt, muß auch mit Antworten rechnen, die ihm nicht gefallen. Sonst muß er eben einen Anwalt dafür bezahlen, der sich notfalls auch mal Pöbeleien anhört und dabei denkt "Dafür bezahlt er ja schließlich..."

Zur deiner Beruhigung: Nun klinke ich mich aus diesem thread aus - ich muß meinen Wettgewinn entkorken.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

@kdM

mal ernsthaft ... Du möchtest ernst genommen werden ? Sehr glücklich

Leider hast Du Deine "Wette" jedoch verloren - es war im Vorfeld klar, dass Deine geistreichen Ergüsse auf keinen Fall ausbleiben können Sehr glücklich

Wie schön, dass es Menschen gibt, welche derart berechenbar sind Lachen ... sie ist und wird leer bleiben und somit viel Spass im erzeugten Vakuum Winken
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Warum bitte schön, muss Herr A denn überhaupt mit dem PKW zur Arbeit fahren?

Kann er nicht einfach mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen? Falls er zu weit weg wohnt von dem Arbeitgeberbetrieb, käme ja auch noch ein Umzug in Betracht.
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schlumpf644
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Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde zwar nichts davon erwähnt wie das Gehalt bei der neuen Arbeitsstelle aussieht aber bei einem vorherigen verdienst von 2500€ netto wirst du ja sicher nicht für nen Apfel und ein Ei arbeiten gehen.
Mein Tip daher, billiges Auto suchen und finanzieren lassen, sprich Kedit aufnehmen Sehr glücklich
Bei dem Nettogehalt dürfte dies kaum ein Problem sein
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Einverständnis des TE verschiebe ich den Beitrag ins Sozialrecht.

Gruß
Peter H.
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