Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ehemalige Freundin verlangt Geldzurückerstattung für Tickets
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ehemalige Freundin verlangt Geldzurückerstattung für Tickets

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Steve_Sacramento
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 15:04    Titel: Ehemalige Freundin verlangt Geldzurückerstattung für Tickets Antworten mit Zitat

Hallo,
ich schreibe hier gerade für meine Freundin, der was komisches bzw blödsinniges wiederfahren ist.

Letztes Jahr im August 2005 hat meine Freundin Ihrer besten Freundin versprochen auf ein Konzert zu gehen und das sie die Eintrittskarten für das Konzert hätte, nur aus bestimmten gründen hat Sie die Karten nicht bekommen, aber konnte es Ihrer Freundin aus unbestimmten gründen nicht sagen! Nur zu dieser Zeit war die Freuindin im Urlaub und hat sich Bahn und Flugticket schon gekauft, aber wusste noch nichts davon das die Karten nicht da wären!

So nun verlangt die ehemalige Freundin, das Geld für das Flug-und Bahnticket zurück, hat heute Post bekommen wo alles aufgelistet ist Bahn-und Flugkosten! Sie hat Ihr eine frist bis zum 23.06.06 gelassen, der Brief wurde am 19.06.06 verfasst.

Sie meinte auch das, wenn Sie nicht die Summe bis zu dem Tag übergeben hat, das Rechtliche schritte gegen Sie vorgenommen werden.

Es geht um eine Summe von 251,70EUR

Deshalb bitte ich das RechtsTeam von dem Forum oder jemand anderes der auch ahnung davon hat uns bzw meiner Freundin nen Rat zu geben oder auf eine andere art und weise zu helfen.

Bitte um möglichst schnelle Rückantwort

Mit freundlichem Gruss

Gregor Kubiak
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eichyl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Versprechen denke ich kann hier nicht rechtlich wirksam gemacht werden, es stellt keine verbindlichkeit dar, da meiner meineung nach es sich hier nicht um einen mündlichenvertrag handelt.

Es entstehen keine rechtlichen pflichten aus einem versprechen und wenn die freundinn nicht ereichbar ist hat sie meiner meinung nach selber schuld, wenn höhere umstände hier die Ursache dafür waren das die Karten nicht gekauft werden konnten trifft sie hier eigentlich keine Schuld. Jedoch ist es immer Besser die mit einem Rechtskundigen abzuklären also den Anwalt Fragen, da wir hier nur fiktiv fälle diskutieren ist das nur meine meinung und kein rechtlich Durchzuführender Rat.

So würde ich das sehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt verstehe ich nur Bahnhof.
Wenn man der Freundin der Freundin aus „unbestimmten Gründen“ nicht sagen konnte (oder wollte?), dass aus „bestimmten Gründen“ die zugesagten Karten nicht vorhanden sind, ist es doch völlig egal, ob diese im Urlaub war. Man hätte es ihr doch sowieso nicht gesagt. Wenn ihr nun unnötige Kosten entstanden sind, ist sie sauer, und das kann ich auch verstehen.
Irgendwie ist die Geschichte so nicht nachvollziehbar.

P.S.: Wenn ich mir die Formulierungen des TE so ansehe, habe ich zwar durchaus eine Vermutung, was abgegangen ist, aber bevor ich die hier äußere, gibt´s ja vielleicht auch eine andere Erklärung.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.