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Ein An hat einen auf 6 Monate befristeten Vertrag und noch keinen Anspruch auf ALG I. ALG II würde er aber nciht bekommen, weil er dafür "zuviel" Geld hat. FRage: Muss er sich trotzdem 3 Monate vor Vertragsende melden, obwohl er keinen Anspruch auf Unterstützung hat?
VIelen Dank für eure Meinungen zu diesem Thema schon mal vorab.
Ein An hat einen auf 6 Monate befristeten Vertrag und noch keinen Anspruch auf ALG I. ALG II würde er aber nciht bekommen, weil er dafür "zuviel" Geld hat. FRage: Muss er sich trotzdem 3 Monate vor Vertragsende melden, obwohl er keinen Anspruch auf Unterstützung hat?
VIelen Dank für eure Meinungen zu diesem Thema schon mal vorab.
ja, der AN sollte sich arbeitssuchend melden, da er nur dann die Rentenausfallzeiten bescheinigt bekommt, die bei Rentenbeantragung enorm wichtig sein können. Da die Arbeitssuchendmeldung nichts kostet und bei jeder beliebigen Agentur für Arbeit erfolgen kann würde ich es auf jeden Fall machen
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