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Ohne Fahrerlaubnis -- Unfall

 
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XDriver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 08:36    Titel: Ohne Fahrerlaubnis -- Unfall Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Ein Paar lebt seit 2 Jahren zusammen, sie haben 2 Fahrzeuge auf den Namen den Mannes versichert. Die Frau hat jetzt einen Unfall verursacht, ohne Personenschäden, ist aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wovon der Mann nichts wuste. Er hatte im Anfang der Beziehung einen Führerschein bei ihr gesehen, dann aber nicht mehr nachgefragt. Nun hat sich herausgestellt, das dies ein Führerschein einer Freundin gewesen ist und ihr eigener schon vor 7 Jahren eingezogen worden ist.

Wie sieht es jetzt mit dem verursachten Schaden aus? zahlt die Versicherung oder nicht?

Vielen Dank für euren Rat?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 08:41    Titel: Re: Ohne Fahrerlaubnis -- Unfall Antworten mit Zitat

XDriver hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es jetzt mit dem verursachten Schaden aus? zahlt die Versicherung oder nicht?



da müssen wir differenzieren: welcher Schaden bzw. welche Versicherung ist denn gemeint?

Geht´s um den Schaden am eigenen Auto und die Vollkasko? die wird sich raushalten.

oder geht´s um den Fremdschaden, für den die Kraftfahrt-Haftpflicht zuständig ist? die wird den Schaden zunächst in vollem Umfang regulieren. Wird dann aber beim Fahrer Regress nehmen (leider nur maximal 5.000 Euro); möglicherweise auch beim Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer (ebenfalls bis max. 5.000 Euro), weil er das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermöglicht hat. Das kommt dann sehr auf die "Umstände des Einzelfalles" an.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 08:42    Titel: Re: Ohne Fahrerlaubnis -- Unfall Antworten mit Zitat

XDriver hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgender Fall:

Ein Paar lebt seit 2 Jahren zusammen, sie haben 2 Fahrzeuge auf den Namen den Mannes versichert. Die Frau hat jetzt einen Unfall verursacht, ohne Personenschäden, ist aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wovon der Mann nichts wuste. Er hatte im Anfang der Beziehung einen Führerschein bei ihr gesehen, dann aber nicht mehr nachgefragt. Nun hat sich herausgestellt, das dies ein Führerschein einer Freundin gewesen ist und ihr eigener schon vor 7 Jahren eingezogen worden ist.

Wie sieht es jetzt mit dem verursachten Schaden aus? zahlt die Versicherung oder nicht?

Vielen Dank für euren Rat?


meines Wissens zahlt die KFZ-Haftpflicht immer, nimmt aber unter bestimmten Voraussetzungen Regress beim Schädiger
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine Erweiterung:

wenn nachzuweisen ist dass Frau F ein Jahr lang mit dem Wagen zur Arbeit gefahren ist kommt da noch eine interessante strafrechtliche Konstellation zum tragen... an 220 Arbeitstagen hin und rück macht über den Daumen 400x vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und für Mann M 400x fahrlässiges Fahrenlassen.

Da kommt man mit dem Strafbefehl kaum noch hin...
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XDriver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure schnellen Beiträge Auf den Arm nehmen

Meine Frage ist eigentlich diese; hat der Halter grob fahrlässig gehandelt (obwohl er nicht wuste das keine Fahrerlaubnis besteht) oder oder hätte er sich mehrmals eine Fahrerlaubnis zeigen lassen müssen? Er eigene Schaden ist natürlich eingenes Problem, da hier auch keine Vollkasko besteht.

Und mit welchen Folgen hat die Fahrerin zu rechnen? Schließlich ist das ja schon das 3. mal?
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XDriver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

PS: Das Auto wurde nicht zu Fahrten zur Arbeit benützt, da die Frau nur 100 m weiter weg arbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

XDriver hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist eigentlich diese; hat der Halter grob fahrlässig gehandelt (obwohl er nicht wuste das keine Fahrerlaubnis besteht)


Warum sollte das von Bedeutung sein, ob grob oder leicht fahrlässiges Handeln des Halters vorliegt? ok, vielleicht auf der strafrechtlichen Ebene, das ist nicht meine Baustelle.


XDriver hat folgendes geschrieben::

Und mit welchen Folgen hat die Fahrerin zu rechnen? Schließlich ist das ja schon das 3. mal?


diese Frage sollte man vielleicht mal im Unterforum für Strafrecht stellen
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XDriver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte, ob dies für die Versicherung ausschlaggebend ist ob diese den Halter in Regress nimmt oder nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

XDriver hat folgendes geschrieben::
Und mit welchen Folgen hat die Fahrerin zu rechnen? Schließlich ist das ja schon das 3. mal?


Wenn für 2 Personen 2 Autos existieren wird die Polizei schon etwas intensivber ermitteln, ob F nicht nur dieses eine Mal gefahren ist.

Teuer wirds allemal, und wenn die letzte Sache noch nicht allzulange her ist könnte sie sich durchaus eine Freiheitsstrafe fangen, von einer langjährigen Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis einmal abgesehen.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

XDriver hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist eigentlich diese; hat der Halter grob fahrlässig gehandelt (obwohl er nicht wuste das keine Fahrerlaubnis besteht) oder oder hätte er sich mehrmals eine Fahrerlaubnis zeigen lassen müssen?


Einfache Fahrlässigkeit reicht aus. Und in dem geschilderten Fall hat er sie sich überhaupt nicht zeigen lassen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Fahrzeughalter hat sich ja am Anfang der Beziehung die Pappe zeigen lassen, nur stand da ein falscher Name drin. Das dürfte ja eigentlich jedem auffallen. Falls hier also der Grad der Fahrlässigkeit von Belang ist, würde ich auf grobe Fahrlässigkeit tendieren.

mfg


Günni
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mfg


Günni
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XDriver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na grobe Fahrlässigkeit? mal ehrlich wenn ihr einen Freund, oder vieleicht noch jemandem aus der eigenen Familie fahren laßt, laßt ihr euch jedesmal die Papiere zeigen? zumal es kein Fremder ist?

Habe mal mit meinem Versicherungsmenschen telefonier und ihm den Fall geschildert, er sagt die Frau würde auf jedenfall in Regress genommen (bis 5000 Euro), sollte nichts zu holen sein würden sie, aber nur unter Umständen, versuchen die 5000 Euro beim Halter zu holen... aber er sagte mir das das schon sehr schlimme Umstände sein müßen... für diese Versicherung liegt bei dieser Konstelation jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit vor.
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