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ALG II

 
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Lucy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 08:26    Titel: ALG II Antworten mit Zitat

Wenn man nach Studium ALG II beantragen muß, aber seit kurzem mit seiner Freundin zusammenlebt, gilt dies schon als eheänliche Gemeinschaft? Muß man sich wieder räumlich trennen, damit die Freundin nicht für einen sorgen muß?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte der einfachste und effektivste Weg sein sich nur noch "zu besuchen". Alles andere führt zu Ärger und Rennereien. Spätestens wenn das Optimierungsgesetz in Kraft tritt dürft ihr dann beweisen, dass ihr nicht eheähnlich lebt. Viel Spaß
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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