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Wenn man nach Studium ALG II beantragen muß, aber seit kurzem mit seiner Freundin zusammenlebt, gilt dies schon als eheänliche Gemeinschaft? Muß man sich wieder räumlich trennen, damit die Freundin nicht für einen sorgen muß?
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 21.06.06, 08:49 Titel:
Dürfte der einfachste und effektivste Weg sein sich nur noch "zu besuchen". Alles andere führt zu Ärger und Rennereien. Spätestens wenn das Optimierungsgesetz in Kraft tritt dürft ihr dann beweisen, dass ihr nicht eheähnlich lebt. Viel Spaß _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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