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Widerrufsrecht

 
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monkeystar
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 10:48    Titel: Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie ist es mit dem Widerrufsrecht wenn man was aus dem Internet bestellt, aber die Ware 2 mal kaputt ankommt und erst die dritte Lieferung heile ist?
Ab wann beginnt spätestens der 14-Tägige Widerrufsrecht,
Bei der ersten kaputten Lieferrung oder erst bei der heilen Lieferrung?
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag verschoben, da ich den Bezug zum "Internationalen Recht" nicht erkennen kann.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 11:33    Titel: Re: Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

monkeystar hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie ist es mit dem Widerrufsrecht wenn man was aus dem Internet bestellt, aber die Ware 2 mal kaputt ankommt und erst die dritte Lieferung heile ist?
Ab wann beginnt spätestens der 14-Tägige Widerrufsrecht,
Bei der ersten kaputten Lieferrung oder erst bei der heilen Lieferrung?



Ab Zugang der Ordnungsgemäßen, also "heilen" Sendung!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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monkeystar
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank.
Jetzt bin ich aber bissen verunsichert, da Einige im anderen Forum es nicht so sehen.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=65206

Auf was stützt sich Ihre Aussage?
Wenn das stimmt, schicke ich dann auch den Monitor zurück.
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waldschratz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Star,

also, ich konnte bei dem beigefügten Link keine (!) anderslautende Meinung erkennen.

Der unsterbliche Powerseller ( Sehr glücklich ) hat es in seiner letzten Antwort , zumindest für mich, klar und deutlich auf den Punkt gebracht. "Sie haben nunmal die Gewährleistung gewählt."

Beschäftige Dich mal mit der Begriffserklärung "Widerruf" und "Gewährleistung"

Bei nem Widerruf widerrufst Du ein Geschäft!
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waldschratz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein kurzer Nachtrag, Star.

Wenn das Ding nun laufend kaputt ist, beschäftige Dich doch dann mal mit dem Begriff "Wandlung". Smilie

Alles wird gut.

waldschratz
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monkeystar
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,
aber die Meinung ist doch anderslautend.
Dookie82 sagt Wiederuf und Powerseller sagt Gewährleistung.

Um es auf den Punkt zu bringen. Ich bin mit dem Monitor nicht zufrieden da er leicht unscharf an den Rändern ist. Leute die sich nicht auskennen, würden sagen, man ist der Monitor toll. Für mich aber nicht ausreichend.
Ein Bekannter hat gesagt er sieht das Bild wie durch eine Brille und der andere war begeistert von dem Bild.
Ich selber hab viel recherchiert und bin der Meinung der Monior müßte besser sein, das zu beweisen wäre aber schwierig bei einem 5 Jahre alten Monitor.

Deswegen ist es für mich Riskant die Gewährleistung zu fordern, da der Verkäufer meinen kann dass ich zuviel erwarte und er das Bild in Ordnung hält.
Ich habe dann Geld für den Versand rausgeschmießen und müßte dann auch wieder die Versandkosten tragen um den Monitor wieder zu mir zu schicken.

Das beste wäre für mich Wiederuf.
Also geht das oder geht das nicht? Weinen
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 19:11    Titel: Re: Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

monkeystar hat folgendes geschrieben::
Ab wann beginnt spätestens der 14-Tägige Widerrufsrecht,
Bei der ersten kaputten Lieferrung oder erst bei der heilen Lieferrung?


Gemeint ist wohl: wann beginnt frühestens die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger ..., § 312d BGB. Sie beginnt also frühestens am Tag nach dem Eingang beim Empfänger.

Wenn der Käufer nun "Schrott" geliefert bekommt, dann kann er sich entscheiden:

Entweder widerruft er dann den Vertrag, und sendet die Lieferung zurück.
Oder er entschließt sich, den (an sich günstigen Vertrag) bestehen zu lassen und beim Verkäufer die Nacherfüllung anzufordern.
Oder der Käufer setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung und schlägt ihm eine Übereinkunft mit folgendem Inhalt vor:

Es wird vereinbart, daß der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit zur Lieferung eines mängelfreien Geräts einräumt (und den Vertrag nicht schon jetzt widerruft und damit dem Verkäufer -vorerst- noch seinen Kaufpreisanspruch beläßt), und der Verkäufer dafür ein freiwilliges(!) Widerrufsrecht einräumt, dessen Ausübungsfrist ERST ab Erhalt einer mängelfreien Lieferung beginnen soll.

Der Käufer sollte dem Verkäufer eine Frist von ca. 7 Tagen zur Annahme dieses Vorschlags setzen und für den Fall einer Ablehnung schon jetzt ankündigen, daß er dann eben von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, den Schrott zurücksenden und den gesamten Kaufpreis zurückfordern wird.

mbG
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