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ich habe das Forum durchgestöbert, habe aber so ganz eindeutig nicht die Antwort für folgende Frage gefunden:
Nach Ablauf der Leasingkilometer eines Fahrzeugs werden die Reifen definitiv "austauchbedürftig" sein - das ist fachlich überhaupt kein Diskussionspunkt, die sind einfach matsch.
Müssen solche Verschleißteile wie die Reifen denn nun tatsächlich durch den LN ersetzt werden? Es ist liegt doch irgendwie auf der Hand, dass nach einer Nutzungsdauer von x Monaten die Verschleißteile eben nicht mehr neu sind.
Formulairen wir die Frage mal so:
Ist der LN grundsätzlich verpflichtet, Verschleißteile (speziell Reifen) auf den neuesten Stand zu bringen?
Ist der LN grundsätzlich verpflichtet, Verschleißteile (speziell Reifen) auf den neuesten Stand zu bringen?
Eindeutiges Ja.
Gemäß der AGB in den Leasingverträgen sind die LN immer verpflichtet, das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der LN ist verpflichtet sämtliche Verschleißteile bei Verbrauch zu ersetzen.
Dazu gehören nicht nur die regelmäßigen Ölwechsel, sondern auch Reifenersatz, Bremsscheiben- und Kupplungsbeläge.
Zumal bei den Reifen noch die STVO ins Spiel kommt. Hat der Reifen nicht mehr die Mindesprofiltiefe gibt es ein Bußgeld.
Wenn die Reifen hin sind, mußt Du sie ersetzen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Auch das habe ich schon geschrieben. Wichtig ist logischerweise nur, daß die Reifengröße lt. Kfz-Schein eingehalten wird und die Reifen eine Zulassung für den Deutschen Markt haben. Welches Fabrikat es dann ist, ist so ziemlich egal. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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zu 1.) weil es vom Wiederholen nicht richtiger wird.
zu 2.) nein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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ich will gar nicht viel ergänzen, weil fast alles geschrieben wurde, aber...
...neuerdings sind viele Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet, die sogenannte Notlaufeigenschaften besitzen (Run-Flat-Reifen).
Dies ist nicht im Kfz-Schein vermerkt.
Allerdings bestehen die Hersteller meist auf eine Rückgabe des Fahrzeuges im "Auslieferungszustand" (was die Ausstattung und natürlich Zubehör, wie z.B. Navigations-CD etc. betrifft)
Generell dürfen auch Reifen in der richtigen Größe ohne diese Eigenschaften gefahren werden, aber der Leasinggeber wird sich mit diesen (oft erheblich günstigeren) reifen nicht zufrieden geben und daher entsprechenden Ersatz in Rechnung stellen!
Es ist also bei Ersatz durch einen Reifendienst, der die Austattung des Fzg. oft nicht kennt, Vorsicht geboten. Nicht immer reicht der günstigste Reifen für ein Leasingfahrzeug!
zu Deinen Einwänden noch ein paar Anmerkungen von mir:
..neuerdings sind viele Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet, die sogenannte Notlaufeigenschaften besitzen (Run-Flat-Reifen).
Dies ist nicht im Kfz-Schein vermerkt.
Diese RFT-Reifen sind eine neuartige Technologie und eine noch etwas neue Art von Reifen. Zwar noch nicht so häufig vertreten, aber der Marktanteil wächst. Wobei der LN bei der Bestellung aber noch die Wahlmöglichkeit hat, sich für diese Reifenart zu entscheiden, oder bei den herkömmlichen Reifen zu bleiben. Jenachdem für was er sich entscheidet, muß er entsprechend zurückliefern, weil diese Komponente zum Lieferumfang gehört.
Ein anderes Beispiel: Wird das Fahrzeug mit dem bestellten Autoradio X ausgeliefert, kann es später nicht mit dem Autoradio Y zurückgebracht werden.
Allerdings bestehen die Hersteller meist auf eine Rückgabe des Fahrzeuges im "Auslieferungszustand" (was die Ausstattung und natürlich Zubehör, wie z.B. Navigations-CD etc. betrifft)
Korrekt, weil es mit den ursprünglichen Ausstattungsvarianten auch ausgeliefert wurde.
Generell dürfen auch Reifen in der richtigen Größe ohne diese Eigenschaften gefahren werden, aber der Leasinggeber wird sich mit diesen (oft erheblich günstigeren) reifen nicht zufrieden geben und daher entsprechenden Ersatz in Rechnung stellen!
Es ist also bei Ersatz durch einen Reifendienst, der die Austattung des Fzg. oft nicht kennt, Vorsicht geboten. Nicht immer reicht der günstigste Reifen für ein Leasingfahrzeug!
Entscheidend ist in der Tat der Auslieferungszustand. Wurde mit RFT-Reifen ausgeliefert, muß auch mit entsprechenden Reifen zurückgeliefert werden, wobei dann aber der Hersteller egal ist, wenn er eine Freigabe für das Fahrzeug hat. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Fahrzeug wurde mit Sommerreifen ausgeliefert und soll am Ende der Laufzeit (im Januar) mit Winterreifen zurück gegeben werden. Dieses befinden sich in einem guten, aber nicht neuwertigen Zustand. Das Format (Reifengröße) ist identisch zu dem der Sommerreifen; die WR befinden sich auf den original Stahlfelgen, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Entscheidend ist, daß die Reifen die Größe haben, die im Kfz-Schein steht. Ob Wiinterreifen oder Sommerreifen, ist egal. Desweiteren muss die Profiltiefe sich noch im gesetzlichen Rahmen befinden, d.h. mind. 1,6 mm. Es kann nicht verlangt werden, das nagelneue Reifen drauf sind. Das sind genauso Verschleißteile wie der Auspuff, und der muß auch nicht neu sein, sondern nur verkehrstauglich. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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