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mbH- GmbH?

 
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Na
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 10:32    Titel: mbH- GmbH? Antworten mit Zitat

Hallo!

Worin besteht bitte der Unterschied zwischen einer mbH und einer GmbH?

Wenn in einem 8 Familien-Haus nur ein Eigentümer im Kaufvertrag eine mbH unterschrieben hat, und alle anderen Parteilen eine GmbH, kann das bei auftauchenden Schäden an der Bausubstanz innerhalb der Garantiezeit einen Unterschied machen?

Besten Dank,

viele Grüße von Na Smilie
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vermutlich gar keiner.

Die Gesellschaft könnte einmal so heißen:
Wohnungsbau GmbH (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

oder Wohnungsbaugesellschaft mbH.

Das ist das Gleiche.


Gruß

der Petz
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jedoch sollte man sich hier den Fall doch noch einmal genauer ansehen...
Vermutlich gibt es hier unterschiedliche Gesellschaften, da ein und dieselbe Gesellschaft grundsätzlich auch immer gleich unterschreibt.

Rein rechtlich besteht kein Unterschied ob eine Firma

Beispiel GmbH
oder
Beispielgesellschaft mbH

heißt. Es ist immer eine GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nur dass im zweiten Fall das "Gesellschaft" nicht abgekürzt geschrieben wurde.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

RAHelm hat folgendes geschrieben::
... da ein und dieselbe Gesellschaft grundsätzlich auch immer gleich unterschreibt.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das schon mal anders aus.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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RAHelm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
RAHelm hat folgendes geschrieben::
... da ein und dieselbe Gesellschaft grundsätzlich auch immer gleich unterschreibt.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das schon mal anders aus.

Deswegen habe ich auch"grundsätzlich" geschrieben.
Unter Juristen heißt das, dass das eben der Grundsatz ist, von dem es auch mal Ausnahmen gibt. Da Ausnahmen aber eben Ausnahmen sind, gibt es Anlass noch einmal genauer hinzuschauen.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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