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Wo steht denn, dass jemand betreut wird?

 
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 10:05    Titel: Wo steht denn, dass jemand betreut wird? Antworten mit Zitat

... steht das in der Schufa?

Oder woanders?
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich will nicht schieben, aber vielleicht sollte ich meine Frage konkretisieren:

Wo kann ein Verkäufer einer Dienstleistung nachgucken, ob jemand unter Betreuung in finanziellen Angelegenheiten steht?

Konkret sieht sich dieser Verkäufer nämlich dem Problem gegenüber, dass er in der letzten Zeit des öfteren Leuten gegenübersteht, die einen ganz fitten Eindruck machen, er verkauft ihnen was und 4 Wochen später kommt ein Betreuer daher und erklärt die Verträge für nichtig.

Da dies gehäufter auftritt, möchte sich der Verkäufer gern absichern. Wie kann er das?
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Earl Grey
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Betreuungsdatenbank. Zuständig ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht. Die werden aber ohne weiteres keine derartigen Anfragen beantworten.

Nichtig sind diese Rechtsgeschäfte, wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. Das gibt es bei Weitem nicht so oft.

Grundsätzlich wird unterstellt, dass der Betreute (weiterhin) geschäftsfähig ist. D.h. von dem Betreuten eingegangene Rechtsgeschäfte sind prinzipiell wirksam. Anders sieht´s aus, wenn der Betreute überhaupt oder zum Abschlusszeitpunkt geschäftsunfähig war. Das ist aber u.U. für den Vertragspartener erkennbar.

Jedenfalls hat ein Betreuer nicht das Recht Verträge für nichtig zu erklären.
_________________
In a world of compromise some don´t.
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dann werde ich konkreter:

Klausi schliesst am 1. Mai übers Internet einen Telefonvertrag bei Telefonfirma "HalliHallo" ab.

Am 1. Juni bekommt er die erste Rechnung und ihm fällt auf "oh Backe, ich kann das Geld nicht zahlen" und er schreibt an "HalliHallo" einen Brief mit der Bitte um Stundung der Rechnung. Klausi schreibt diesen Brief sehr sorgfältig, er ist gut ausformuliert und lässt nicht im Geringsten den Verdacht aufkommen, dass Klausi nicht wisse, was er tue.

Am 1. August kommt nun das Betreuungsbüro "Passauf" und wendet sich an "HalliHallo".

"Passauf" schreibt, dass der Klausi am 1. März beim Facharzt war und ein Gutachten vom 15. März vorliegt, in dem festgestellt wird, dass der Klausi geschäftsunfähig iSd§ 104 Nr. 2 BGB ist und erklärt diesen Vertrag daraufhin wegen der bei Vertragsabschluss nachweisbar bestehenden Geschäftsunfähigkeit für nichtig.

"HalliHallo" bleibt nun auf einer Rechnung sitzen, die nicht ohne ist, denn Klausi hat mit dem betroffenen Telefon fleissig die leichten Mädels angerufen und "HalliHallo" guckt in die Röhre.

Sowas häuft sich. "HalliHallo" ist schon sensibilisiert und kann auf Anhieb 100 Fälle nennen, bei denen sie auf diese Art hinters Licht geführt wurden. Immer haben die angeblich ach so geschäftsunfähigen Personen (die alle im Alter von 18 - 30 sind) die tollsten Briefe mit Stundungsvorschlägen geschrieben und dann kommt auf einmal ein Betreuer und zeigt die Papiere.
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Schöner Text, schwarzes Schaf,

grundsätzlich sind Betreute nicht geschäftsunfähig, auch nicht wenn ein Gutachten das attestiert.

ABER wenn im Betreuerausweis ein sogenannter "Einwilligungsvorbehalt" im Bereich der Vermögenssorge festgelegt ist, wird der Kaufvertrag ohne Einwilligung des Betreuers nicht rechtsgültig.

Betreuer können - müssen aber nicht - einen Einwilligungsvorbehalt der Schufa melden, die das dann registiert.
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 16:39    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Praxis sieht es doch fast immer so aus, dass der Betreute über fast kein Geld verfügt, also unter der Pfändungsfreigrenze ist. Da gibt es nichts zu holen, der Betreute hat seinen Spaß gehabt, und die Firma kann die Forderung abschreiben.

Es gibt keine Möglichkeit, sich abzusichern. Das ist allgemeines Geschäftsrisiko.

Traurig, aber wahr.

Gruss

Andreas
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BlackSheep
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 09:26    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine Möglichkeit, sich abzusichern. Das ist allgemeines Geschäftsrisiko.

Traurig, aber wahr.


Oh je...

Haben also auch andere Firmen das Problem?

Ich denke da zB an den Versandhandel.

Wenn mir im Geschäft einer gegenübersteht, der vom Auftreten her keinen Zweifel lässt, dass er nicht geschäftsfähig ist, dann kann man sowas ja vielleicht noch verhindern.

Aber übers Internet?

Wie sieht es denn da mit der Betrugsrate aus?

Auch mit Betrug durch 3.?
Ich mein damit jetzt sowas wie den "guten Kumpel", der seinem Freund einen Besuch auf dem Rummel verspricht, wenn er nur diesen tollen CD-Player auf seinen Namen annimmt, wenn der Postbote schellt.

Da so ein Betreuer ja nicht 24/7 anwesend ist, gibt es da doch sicher Potential, oder?
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