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Jurastudium mit 30

 
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Patrese
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 15:11    Titel: Jurastudium mit 30 Antworten mit Zitat

Ich habe vor nach erfolgter Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten noch ein Jurastudium zu absolvieren. Zu meiner person: Ich bin bereits 30 Jahre alt und war zuvor sportlich sehr aktiv und habe deswegen erst spät mit einer Berufsausbildung begonnen. Ich habe diese Ausbildung bewusst gewählt, da ich eine Absicherung brauchte bzw. das Lernen erst einmal wieder lernen musste, was mir auch sehr geholfen hat.

Wie seht ihr die Sache mit meinem Vorhaben und meinen 30 lenzen noch ein Studium der rechtswissenschaften zu beginnen?

Danke für Eure Mitteilungen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Worum geht es Ihnen - rechtliche Zulässigkeit, Finanzierung, rein praktische Durchführbarkeit?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Patrese
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mir geht es hauptsächlich um die generelle Aufnahme eines Studiums mit 30 Jahren. Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bei Beendigung meines Studiums (mit ca. 36 / 37). Einstieg ins Berufsleben.
Abraten - zuraten zum Studium?
Erfahrungswerte...
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man etwas machen will und ggf. die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte man es tun. Nachher macht man es nicht und beißt sich in den sprichwörtlichen Ar*** wenn man sich ärgert weil man doch kein Studium absolviert hat. Insoweit geht probieren vor. Bei dem Sachverhalt würde ich vorschlagen das Grundstudium zu beginnen, ggf. in Teilzeit den bisherigen Job "zu halten" um ggf. gefahrlos wieder abbrechen zu können. Wenn man am Grundstudium gefallen findet, kann man ja immernoch weiter studieren, wenn nicht war es eine gute und schöne Weiterbildung zum ausgeübten Beruf.

Mfg vom

showbee
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Staatsdienst dürftest Du wahrscheinlich dann zu alt sein.

Für die freie Wirtschaft gibt es keine direkten Altersbeschränkungen, aber das Alter wird sicher eine Rolle spielen.

Als Rechtsanwalt kann man immer zugelassen werden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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