Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.06.06, 15:11 Titel: Jurastudium mit 30
Ich habe vor nach erfolgter Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten noch ein Jurastudium zu absolvieren. Zu meiner person: Ich bin bereits 30 Jahre alt und war zuvor sportlich sehr aktiv und habe deswegen erst spät mit einer Berufsausbildung begonnen. Ich habe diese Ausbildung bewusst gewählt, da ich eine Absicherung brauchte bzw. das Lernen erst einmal wieder lernen musste, was mir auch sehr geholfen hat.
Wie seht ihr die Sache mit meinem Vorhaben und meinen 30 lenzen noch ein Studium der rechtswissenschaften zu beginnen?
Worum geht es Ihnen - rechtliche Zulässigkeit, Finanzierung, rein praktische Durchführbarkeit? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Mir geht es hauptsächlich um die generelle Aufnahme eines Studiums mit 30 Jahren. Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bei Beendigung meines Studiums (mit ca. 36 / 37). Einstieg ins Berufsleben.
Abraten - zuraten zum Studium?
Erfahrungswerte...
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.06.06, 15:35 Titel:
Hallo,
wenn man etwas machen will und ggf. die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte man es tun. Nachher macht man es nicht und beißt sich in den sprichwörtlichen Ar*** wenn man sich ärgert weil man doch kein Studium absolviert hat. Insoweit geht probieren vor. Bei dem Sachverhalt würde ich vorschlagen das Grundstudium zu beginnen, ggf. in Teilzeit den bisherigen Job "zu halten" um ggf. gefahrlos wieder abbrechen zu können. Wenn man am Grundstudium gefallen findet, kann man ja immernoch weiter studieren, wenn nicht war es eine gute und schöne Weiterbildung zum ausgeübten Beruf.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.06.06, 15:39 Titel:
Für den Staatsdienst dürftest Du wahrscheinlich dann zu alt sein.
Für die freie Wirtschaft gibt es keine direkten Altersbeschränkungen, aber das Alter wird sicher eine Rolle spielen.
Als Rechtsanwalt kann man immer zugelassen werden. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.