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Freiberufler 1. wann erfolgt Festlegung 2. neutrale Werbung

 
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Hermi*m
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 08:55    Titel: Freiberufler 1. wann erfolgt Festlegung 2. neutrale Werbung Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand hat beim Finanzamt eine Tätigkeit als Webdesigner angemeldet.

Dabei wurde ihm gleich mit der Anmeldung auf Wunsch schriftlich bestätigt, dass er als freiberuflicher Webdsigner eingestuft wurde.

1. Ist er damit definitiv Freiberufler oder wird das erst bei der späteren Bearbeitung entschieden?

2. Das Werbeverbot für Freiberufler hat sich ja etwas gelockert.
Neutral darf auf das eigene Angebot hingewiesen werden.

Konkret gefragt: Ist es erlaubt, neutral verfasste Werbezettel in Briefkästen zu werfen?
z.B. "Biete Webseiten und -applikationen. >>Domain + Email <<" Geht das rechtlich 100%ig in Ordnung? Muss evtl. ein Hinweis dazu, dass man Freiberufler ist o.ä.?

Viele Grüße!
Maiki
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wenn z.B. Keine Werbung am Briefkasten steht. Lachen
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