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hallo liebe leute,kann mir jemand eine antwort geben: darf mann aufentaltsbewilligungs zweck zwei mall inerhalb eines jahres wechsseln??ich bedanke mich schon jeztz und hoffe ,dass ihr mich nicht ohne aufmerksamckeit lassen.
innerhalb des ersten Jahres ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks möglich, wobei die erneute Erteilung bzw. Verländerung der Aufenthaltsbewilligung im Ermessen der Behörde steht. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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