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Verjährung bei Ausführung nicht nach dem Stand der Technik

 
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Baumann
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 21:33    Titel: Verjährung bei Ausführung nicht nach dem Stand der Technik Antworten mit Zitat

An meinem Haus wurde 1997 das Dach saniert. Dabei ist jetzt, also 7 Jahre später Feuchtigkeit unter dem Dach an einigen Stellen aufgetreten, die auf eine Arbeit zurückzuführen ist, die nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt wurde.

Ist in so einem Fall die Verjährung der Gewährleistung nach VOB rechtlich gültig, oder verlängert sich hier die Verjährung ? Wenn ja auf wieviel Jahre verlängert sich die Gewährleistung? Wie sollte in so einem Fall vorgegangen werden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.11.04, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Verjährung nach VOB oder BGB, entsprechend 2 oder 5 Jahre.
Bei Planungsfehler 30 Jahre
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Baumann
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort,

für mich stellt sich nur die Frage, gibt es für etwas was nicht nach dem Stand der Technik gebaut wurde auch 30 Jahre Gewährleistung, wenn klar war, dass das evtl. hebt, oder gibt es die 30 Jahre nur, wenn es mir vorsätzlich verschwiegen wurde?
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DMuck
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.04, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren käme nur bei Arglist/Vorsatz infrage, keinesfalls bei technischen Mängeln der Ausführung.
Ansonsten siehe vorstehenden Kommentar.

Gruß, DMuck
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