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Haftung bei Unfällen Fremder auf der privaten Zufahrt

 
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Martl
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Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.11.04, 22:41    Titel: Haftung bei Unfällen Fremder auf der privaten Zufahrt Antworten mit Zitat

Ein Doppelhaus in 2. Reihe und ein davor liegendes Einfamilienhaus haben eine gemeinsame Zufahrt mit unterschiedlichen Eigentumsanteilen. An diese Zufahrt grenzt ein Fuß- und Radweg, der aber nie geräumt wird. Die private Zufahrt hat ein leicht erhöhtes Niveau gegenüber dem öffentlichen Weg. Die Briefkästen liegen weit innerhalb der Zufahrt.
Besteht für die private Zufahrt irgendeine Räumpflicht (oder kann man dieser vielleicht irgendwie entgehen) z.B. damit der Briefträger gefahrlos die Briefkästen erreichen kann?
Besteht eine Haftung gegenüber Passanten, die z.B. gerne die geräumte aber nicht gestreute und damit evtl. glatte private Zufahrt benutzen, weil der öffentliche Weg nicht geräumt ist, wenn sie z. B. ausrutschen?
Im Falle einer Räumpflicht, was muss getan werden um sich vor Haftungsschäden zu schützen, wenn betroffe Miteigentümer dieser ihrer Pflicht nicht nachkommen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 08:25    Titel: Re: Haftung bei Unfällen Fremder auf der privaten Zufahrt Antworten mit Zitat

Zitat:
Besteht für die private Zufahrt irgendeine Räumpflicht (oder kann man dieser vielleicht irgendwie entgehen) z.B. damit der Briefträger gefahrlos die Briefkästen erreichen kann?


selbstverständlich- ausser ihr hängt die kästen um und stellt ein schild auf, das den durchgang verbietet

Zitat:
Besteht eine Haftung gegenüber Passanten, die z.B. gerne die geräumte aber nicht gestreute und damit evtl. glatte private Zufahrt benutzen, weil der öffentliche Weg nicht geräumt ist, wenn sie z. B. ausrutschen?


logisch

Zitat:
Im Falle einer Räumpflicht, was muss getan werden um sich vor Haftungsschäden zu schützen, wenn betroffe Miteigentümer dieser ihrer Pflicht nicht nachkommen?


nichts- nur räumen und streuen
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