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Rente aus den Niederlanden

 
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larissa 12
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 12:20    Titel: Rente aus den Niederlanden Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A bezieht eine Rente vom niederländischen Staat auf ein niederländisches Konto.
Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt in D, wo sie eine Witwenpension bezieht.

Muss die niederländische Rente in Deutschland versteuert werden?

L.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da gucken wir in den Artikel 12 Abs. 3 Nr. 1 DBA Niederlande
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/dba/086,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

und stellen fest, dass das Besteuerungsrecht in den Niederlanden liegt.

Nach Art. 20 Abs. 2 unterliegt die Rente in D jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist daher auf der Rückseite der Anlage AUS in Zeile 39 einzutragen.
Beispiel:
Jahresrente 10.000 € x 50 % Ertragsanteil = 5.000 € sind einzutragen.

Gruß

der Petz
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larissa 12
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke, das hilft mir schon etwas weiter.

Aber was bedeutet jetzt "Progressionsvorbehalt"?

Mein Fall: Die alte Dame von jetzt 96 Jahren bezieht Rente aus den Niederlanden und hat das bis jetzt - also Jahrzehnte - nie angegeben.

Nun erschien neulich ein Artikel in der Tageszeitung, dass ausländische EInkünfte zu versteuern seien und es hohe Strafen wegen Steuerhinterziehung gäbe.
Jetzt fürchtet sie um Haus und Hof. Geschockt Geschockt

Was macht man denn da jetzt? Gar nichts? Zum Steuerberater? Zum Finanzamt?

Larissa
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

naja, Haus und Hof wird's nicht kosten, sind ja keine Unmenschen beim Finanzamt Winken

Man könnte einfach dort hingehen und die Einkünfte nacherklären, dann werden die noch änderbaren Steuerbescheide geändert.
Das sind in der Regel die der letzten 12 - 13 Jahre.

Vorausgesetzt, die Dame zahlt überhaupt Steuern.

Und dann sind eben ein paar Steuern nachzuentrichten.

Da das Ganze als Selbstanzeige gewertet werden würde, würde außer den nachzuzahlenden Steuern keine Strafe festgesetzt werden.

Man kann natürlich auch zum Steuerberater gehen, damit er sich damit beschäftigt, aber das ist natürlich mit (weiteren) Kosten verbunden.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass der Steuersatz erhöht wird, man zahlt also z.B. nicht 20 % Steuern auf seine Einkünfte, sondern 25 %, laienhaft ausgedrückt.

Gruß

der Petz
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larissa 12
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen, vielen lieben Dank. Smilie Smilie

Meine Mutter wird das mit ihr gleich nächste Woche erledigen. Es kann sich dann ja nicht um riesige Summen handeln, denn es ist ja nur eine sehr kleine Rente.

Sie musste neulich bereits in Krankenhaus, weil sie sich so in die Sache hineingesteigert hatte. Geschockt
Jetzt konnten wir sie schon etwas beruhigen und werden das klären.

Lieben Dank nochmal. Sehr glücklich

Larissa
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