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Forum über Gutscheinbuch

 
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deichkind
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 18:56    Titel: Forum über Gutscheinbuch Antworten mit Zitat

Salle ihrs,

Ein Freund A möchte ein Forum über ein Gutscheinbuch machen, in dem Gaststätten ihre Kochkünste beweißen müssen.

Ist das so ohne weiteres Möglich oder muss A damit Rechnen, dass die Gastwirte rechtlich vorgehen (Unterlassungsklage usw.), wenn konstrutive (nicht beleidigende) Kritik im Forum gibt?

Meinungen und Fragen zum Thema sind immer gerne gelesen!!!

mfg Deichkind, Freund von A Smilie
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.
Wenn User A wahrheitsgemäß schreibt "Mir hat es dort nicht gefallen, weil mir der Einrichtungsstil nicht passt und das Essen, weil es so voll war, so spät serviert wurde, dass es schon fast kalt war.", dann ist das völlig legitim.

Was hingegen unzulässig ist, sind unwahre Behauptungen oder Schmähkritik.
User B: "Bei denen ist alles so scheiße, dass da kein Mensch mehr hingeht. Lasst bloß die Finger davon."
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nennung des Gutscheinbuchs Titels könnte problematisch sein. Es kann gut sein das dies nicht erlaubt ist vom Verlag. Ähnlich wie Webseiten die was mit -scout in Namen haben werden auch sehr gerne von der bekannten Firma abgemahnt und auf Unterlassung verklagt.
Das Problem ist das dabei so hohe Streiwerte angesetzt werden das der eigene Anwalt schon ein Vermögen kostet, ohne das es überhaupt vor Gericht ging. Und das muss man ja erstmal selbst bezahlen.

Es sollte in jeden Fall mit dem Verlag des Buchs gesprochen werden und am besten noch mit einen Anwalt wie er die Sache sieht.

Problem ist auch wie schon geschrieben das die User nicht umbedingt so schreiben wie es am besten wäre, sprich keine sachliche Kritik vorbringen. Das heisst es ist eigentlich davon auszugehen das sich die Wirte beim Betreiber melden. Diese Möglichkeit lässt sich auch nicht ausschliessen, auch nicht durch den beliebten nichts bringenden Disclaimer.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Die Nennung des Gutscheinbuchs Titels könnte problematisch sein.


Aber nur, wenn er kennzeichenmäßig benutzt wird, nicht bei herkunftsmäßiger Benutzung.
Natürlich darf ich ein Forum aufmachen, in dem über (Wortsperre:Firma) und Pepsi diskutiert wird und auch diese Namen benutzt werden - Ärger kriege ich nur, wenn ich es "(Wortsperre:Firma)-pepsi.de" nenne.

Beispiel: "Xyz-Forum.de" wäre problematisch, nicht aber "xyz.de - Das Diskussionsforum über Xyz".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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