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Mündlicher Vertrag & Bestätigung per Email rechtens ?

 
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HannoverKarsten
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 20:59    Titel: Mündlicher Vertrag & Bestätigung per Email rechtens ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Unternehmen A verkauft seine Lizenz & Inventar. Divs. Besichtigungstermine mit dem Kunden sind erfolgreich. Kunde bestätigt den Kauf. Unternehmen und Kunde vereinbaren einen Abholtermin. Unternehmen baut seinen Laden ab.Unternehmen kündigt seinen Mietvertrag. Unternehmen bereitet alles zur Abholung vor. Termin und Kaufpreis werden vom Kunden per Email ausdrücklich bestätigt. Kunde sagt 20 Stunden vor Abholung ab. Begründung. Vertragsentwurf gefällt ihm nicht. Konditionen sind nun nicht mehr akzeptabel.
Wie soll sich das Unternehmen verhalten? Der Laden ist abgebaut und kann keine Einnahmen mehr erziehlen und der Kunde hat kein Interesse mehr.

Beste Grüße
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge können auch mündlich, per E-Mail, oder einfach nur durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.

Hier spricht vieles dafür, dass ein gültiger Vertrag geschlossen wurde. Somit ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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