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Darlehenskonto-Schulden bei Endvermögen

 
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lupos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 10:28    Titel: Darlehenskonto-Schulden bei Endvermögen Antworten mit Zitat

Hallo, tolles Forum hier, danke, dass ich hier fragen kann.
F kaufte ein Haus und zog mit Ehepartner M ein. Das Haus wurde über ein Darlehen und eine Lebensversicherung finanziert. Die Finanzierung läuft noch, F und M leben getrennt, aber noch nicht geschieden. M zahlte immer die monatlichen Raten. F erhält Unterhalt von M.
Wenn M jetzt die Kreditzahlungen einstellt müsste das Haus doch versteigert werden, oder?
Wer bleibt auf den Schulden sitzen, wenn F nicht zahlen kann, obwohl das Haus F gehört?
Was passiert wenn F plötzlich einen zusätzlichen Kredit aufnimmt oder eine Hypothek und das Haus belastet? Wird dieser Betrag dann bei der Scheidung von Fs Anteil abgezogen, oder muss M das Endvermögen mitteilen und auch noch für die Späße von F mitzahlen?

Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt?

Kann man eigentlich eine EC Karte auf ein Darlehenskonto austellen lassen?
Vielen Dank
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wichtig ist in dem Fall, wer im Kreditvertrag steht - normalerweise beide. Dann sind auch beide zur Rückzahlung verpflichtet, und zwar selbstschuldnerisch, d.h. die Bank kann jeden zur Ratenzahlung auffordern. Es ist in diesem Fall egal, wem das Haus gehhört. Im Innenverhältnis der Noch-Eheleute kann der, der zur Bezahlung der Raten herangezogen wurde, dem anderen die Hälfte "auf die grosse Rechnung" schreiben.
Hierbei ist natürlich wichtig, wofür der Kreditbetrag verwendet wurde. Wenn er für beide gleichmässig verbraucht wurde, aber nur einer zurückzahlt, ist ein Ausgleich fällig. Wenn beide nicht mehr zahlen können und das Haus versteigert wird, was nur einem gehört, ist im Innenverhältnis der andere ebenfalls zum Ausgleich verpflichtet, das kann man auch im Rahmen einer Trennung verrechnen.
Wenn der Eigentümer des Hauses noch einen weiteren Kredit aufnimmt und dabei das Haus belastet, kann es dem anderen egal sein, solange er kein Mit-Kreditnehmer ist. Der Eigentümer nimmt das Geld für sich, muss es selbst zurückzahlen und sein Objekt haftet.

Nein, für klassische Kreditkonten (=keine laufenden Konten an sich) gibt es keine Zahlungsverkehrsmöglichkeiten, weder Schecks, noch Überweisungen noch Karten. Häufig bekommt man aber noch ein meist kostenfreies Gegenkonto (ein echtes Kontokorrentkonto) über das oft der Rateneinzug läuft. Auch hier ist sonstiger Zahlungsverkehr nicht oder nur eingeschränkt zugelassen.

Es gibt aber von der zweitgrössten deutschen Bank (leider darf ich hier keine Namen nennen, sie ist gelb und beginnt mit C) aber eine Mischform, die so genannte FlexiCard. Das ist eine echte maestro-ec-Karte, man kann damit Anschaffungen machen und stottert das in Raten ab.

Gruss Hans-Jürgen
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Zuletzt bearbeitet von hjb am 24.06.06, 11:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lupos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es möglich einen Kredit aufzunehmen und als Konto das Darlehenskonto anzugeben?
Könnte sich die Bank im Ernstfall, also wenn F nicht zahlungsfähig ist, das Geld vom Darlehenskonto holen?
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