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Ignorierung von Gerichtsbeschlüssen durch das Arbeitsamt...

 
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Kurtl
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 19:49    Titel: Ignorierung von Gerichtsbeschlüssen durch das Arbeitsamt... Antworten mit Zitat

Hallo, ich hab mich extra neu angemeldet, weil mir eine Frage auf den Nägeln brennt:

Die Mutter meiner Freundin bekam vorm Sozialgericht im Rechtsstreit mit dem Arbeitsamt eine Nachzahlung zugesprochen. Es ging um die Summe, die ihr das AA gekürzt hatte, weil ihre Wohnung zu groß ist (nicht etwa zu teuer, würde sie jetzt umziehen müssen, kann man davon ausgehen, dass sie zwar eine kleinere Wohnung, dafür aber eine höhere Miete zu zahlen hat; die (logische) Zusicherung einer AA-Mitarbeiterin, dass deswegen das AA nicht auf einen Umzug drängen würde, weil ja dadurch auch auf das AA höhere Mietkostenzuschüsse zukämen, wurde bei der kurz darauf folgenden Kürzung unter den Tisch fallen gelassen!!!).
Bei besagter Verhandlung war es dann offensichtlich, dass sich die als Vertreterin des Arbeitsamtes anwesende Frau X. persönlich durch die Niederlage vor Gericht getroffen zeigte und wutentbrannt den Sall verließ. Nebenfrage: ist bekannt, ob AA-Mitarbeiter Löhne entsprechend der Kürzungen beziehen, die sie durchdrücken?
Nachdem zum vom Richter festgelegten Termin dann keinerlei Eingänge auf dem Konto der Mutter meiner Freundin zu verzeichnen waren, wurden sowohl das AA als auch das Sozialgericht davon schriftlich informiert. Zwei Tage später ging dann ein Schreiben des AA ein, in dem das Urteil bestätigt wurde (AA muss soundsoviel Euro an Frau Y. zahlen), und dann kam der Hinweis, dass Frau Y. jetzt vier Wochen Zeit hat, schriftlich dagegen Einspruch zu erheben (was ja sicherlich durch einen Einspruch gegen das Urteil kundgetan worden wäre, wenn denn jemand ernsthaft Interesse daran hätte, dagegen zu protestieren, dass er eine Nachzahlung erhält.).
Ich kann das Ganze nicht anders deuten, als dass es noch diese vier Wochen dauern wird, bis das AA gedenkt, die gerichtlich angeordnete terminlich fixierte Zahlung zu leisten. Ich glaube bei dem Vorgang auch nicht mehr an einen Zufall, sondern denke, dass es sich hier um eine ganz bewußt eingeleitete Verzögerungsaktion handelt, mit der die schon oben beschriebene AA-Mitarbeiterin Frau X. (mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet!) ihre (persönliche, so benahm sie sich zumindest) Niederlage vor Gericht rächen möchte.
Ich halte das für eine ausgemachte Sauerei, meine Freundin spricht am Montag wahrscheinlich persönlich bei dem der o.a.Verhandlung vorsitzenden Richter vor. Aber mich würde trotzdem interessieren, ob man gegen das AA oder auch Frau X. persönlich vorgehen kann, denn wenn es keine Absicht ist, dann ist es üble Schlamperei von Angestellten des Staates, und die müßten doch zumindest dem Bürger rechenschaftspflichtig sein, oder sehe ich das falsch?
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 22:10    Titel: Re: Ignorierung von Gerichtsbeschlüssen durch das Arbeitsamt Antworten mit Zitat

Kurtl hat folgendes geschrieben::
...und dann kam der Hinweis, dass Frau Y. jetzt vier Wochen Zeit hat, schriftlich dagegen Einspruch zu erheben...

Nicht nur Frau Y, sondern auch die Agentur für Arbeit, können Rechtsmittel gegen die Entscheidung des SG einlegen. Vor Ablauf dieses Monats ist das Urteil auch nicht rechtskräftig.
Zitat:
Ich kann das Ganze nicht anders deuten, als dass es noch diese vier Wochen dauern wird, bis das AA gedenkt, die gerichtlich angeordnete terminlich fixierte Zahlung zu leisten.

Möglich und auch verständlich.
1. Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig
2. Prüft die Agentur für Arbeit wahrscheinlich, ob sie Rechtmittel gegen das Urteil einlegt.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Kurtl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag schon sein, dass die das können, aber das ist ja hier gar nicht der Fall. Sie bieten Frau Y. nur an, ihrerseits Einspruch dagegen zu erheben, dass sie die gerichtlich verfügte Nachzahlung auch erhält, die sie (das AA oder von mir aus auch Agentur für Arbeit, bis sie sich in zwei Jahren wieder einen neuen Namen einfallen lassen) im selben Schreiben bestätigen. Zumal die vier Wochen Einspruchsfrist nach Verkündung (war am 11.5.!) eh schon vorüber sind, der gerichtlich verfügte Zahlungstermin hat das schon berücksichtigt.
Wenn das, was im Staate vorgeht, nur noch von Juristen verstanden werden kann, läuft was falsch!
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kurtl hat folgendes geschrieben::
Zumal die vier Wochen Einspruchsfrist nach Verkündung (war am 11.5.!) eh schon vorüber sind, der gerichtlich verfügte Zahlungstermin hat das schon berücksichtigt.

Die einmonatige Rechtbehelfsfrist läuft nicht ab dem Datum der Verkündung des Urteils, sondern ab dem Datum der Zustellung des vollständigen, schriftlichen Urteils.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide Seiten schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts erklären, dass sie keine Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Entscheid einlegen werden, dann wird das rechtskräftig. Sonst erst nach Ablauf der Frist.

Danach richtete sich wohl die Frage des Amtes. Vorher kann es nämlich nichts unternehmen.

Ab Rechtskraft kann das Amt etwas unternehmen, z.B. zahlen. Tut es das nicht, kann der Gegner den Gerichtsvollzieher beauftragen, sein Recht dinglich geltend zu machen. Hier beim Amt Geld zu holen.

Vorher halt nicht. Gruß aus Berlin, Gerd
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Kurtl
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Aufklärung, hat sich mittlerweile erledigt, nach Intervention des Sozialgerichtes wurde noch am selben Tag (19.6.) die Zahlung angewiesen.
Nochmal danke!
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