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Rücknahmeantrag ??????

 
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Andreas Fischmann
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 11:42    Titel: Rücknahmeantrag ?????? Antworten mit Zitat

Zu meinem Fall:
Vom Jahre 1971 an bin ich durch eine Querschnittsmyelitis stark gehbehindert. Diese Querschnittsmyelitis wurde in einem Bericht der Neurologischen Klinik in Homburg vom 12. 05. 1971 dokumentiert. Über all diese Jahre besteht dadurch auch eine akute Urin- und Stuhlinkontinenz. Ich lebe allein. Mein Ehemann ist 1994 und mein Sohn im Jahr 2001 verstorben.
Ich kann mich nur in der Wohnung mittels Rollator und anderer Gehhilfen bewegen. In den 33 Jahren meiner Behinderung wurden mir die Fahrkosten zum Arzt und zur Behandlung von der AOK erstattet. Dazu fertigte mir der Hausarzt zugleich mit der Überweisung zum Facharzt ein Rezept für die Fahrt aus, dass ich bei der AOK zur Genehmigung vorlegen konnte.
Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit 70 % und dem Merkzeichen "G".
Dieser Ausweis war für mich immer ohne Bedeutung, da ich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, weil ich nicht die Stufen zum Einsteigen überwinden kann. Ein Kraftfahrzeug besitze ich nicht. Den Weg zur Haltestelle kann ich auch nicht laufen. Ich wohne auf dem Lande und die nächste Facharztpraxis ist 15 km entfernt. Eine Wertmarke für die freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln brauchte ich darum nie erwerben.
Nun, durch die letzte Stufe der Gesundheitsreform wurde die Erstattung der Fahrkosten durch die AOK vom Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" abhängig gemacht.
Dieses Merkzeichen war vorher nur von Bedeutung für Parkerleichterungen und für die Steuer. Beides traf für mich nicht zu.
Darum stellte ich im Februar 2004 einen Änderungsantrag beim Amt für soziale Aufgaben und bat um die Zuerkennung der Merkzeichens "aG", damit die AOK die Fahrkosten weiter erstattet, eine Selbstbeteiligung von 10 % ist ausserdem vorgeschrieben, mindestens jedoch 5,- EUR und maximal 10,- EUR.
Im Mai 2004 erhielt ich den Bescheid, wieder jedoch nur wieder mit dem Merkzeichen "G".
Ich legte darum Widerspruch ein und beantragte wieder "aG".
Im August 2004 erlitt ich eine Oberschenkelhalsfraktur und wurde operiert. Nach der Operation ergaben sich zwangsläufig wieder Fahrten zum Orthopäden und anderen Ärzten. Die von meinem Arzt ausgestellten Rezepte für die Fahrkostenerstattung wurden von der AOK nicht mehr genehmigt, weil ich keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" habe. So kann ich mir diese Fahrten zum Arzt nicht mehr leisten.
Meine eigene Rente ist gering und die AOK hat am 30. 09. 2004 mir 266,56 EUR zurücküberwiesen, weil ich schon erheblich über der persönlichen Belastungsgrenze lag.
Mehrmals mahnte ich einen Bescheid vom Versorgungsamt an.
Heute kam nun der Widerspruchsbescheid. Darin wird mein Widerspruch abgelehnt. Mir wurde geschrieben:
"In den ärztlichen Befunden ist eine Schenkelhalsfraktur dokumentiert, die versorgt werden konnte. Nach überzeugender sozialmedizinischer Stellungnahme ist jedoch diesbezüglich nicht von einem Dauerzustand auszugehen. Die Voraussetzung für eine Gleichstellung mit den oben genannten Gruppen schwerbehinderter Menschen liegen bei Ihnen noch nicht vor. Denn Ihre Fähigkeit GEHEN zu können, ist nicht schwerstens eingeschränkt. Die gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" konnten bei Ihnen nicht festgestellt werden.". Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.
Mit dem Widerspruchsbescheid wurde mir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde (§ 46 Absatz 2 Satz 1 StVO) übersandt
Es hat mich schon schockiert, dass mir nun diese Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde beigelegt wurde, die mir eventuell zu Parkerleichterungen verhilft. Ich bin nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen und glaube nicht, dass ich für die wenigen Schritte in meiner Wohnung vom Bett bis zum Toilettenstuhl, die ich seit 1971 selbst nur mit Mühe und meinem Rollator zurücklegen kann, derartige Parkerleichterungen jemals gebrauchen könnte.

Trotzdem bin ich aber immer noch Querschnittsgelähmt.
In einigen Telefonaten mit dem zuständigen Bearbeiter im Amt für soziale Angelegenheiten in Koblenz hatte ich den Eindruck, dass dieser Bearbeiter noch immer in dem Glauben war, dass das Merkzeichen „aG“ nur für Behinderte von Bedeutung ist, die Schwierigkeiten auf öffentlichen Parkplätzen haben. Dass es auch jetzt für die Schwerbehinderten gilt, die vorher von den Fahrtkosten befreit waren zutrifft, scheint immer noch unbekannt zu sein.

In der Rechtsbehelfsbelehrung werde ich an das Sozialgericht verwiesen.
Dieses muss innerhalb der nächsten 4 Wochen geschehen. Nun hatte ich einen Rücknahmeantrag nach § 48 VwVfG gestellt, weil vor einigen Tagen der MDK- Medizinischer Dienst der Krankenkassen- mich wegen eines Antrages auf Leistungen aus der Pflegeversicherung begutachtet hat. Ich möchte, dass dieses Gutachten auch vom Amt für soziale Leistungen einbezogen wird. Der Bearbeiter dort, wusste jedoch mit meinem Rücknahmeantrag nichts anzufangen und wollte, dass ich einen neuen Änderungsantrag bei ihm stelle. Da ich jedoch fürchte, dass dann die Frist von 4 Wochen bis zur Einreichung der Klage beim Sozialgericht verstrichen ist, weiss ich im Augenblick nicht, wie es er richtig ist.
Vielleicht können Sie mir raten.

Danke!
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marc80
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Einen solchen "Rücknahmeantrag" gibt es gar nicht, 48VwVfG stellt lediglich die Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes dar, wenn die Behörde irgendwie zur Auffassung kommt, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig war. Zu dieser Auffassung kommt sie (wenn überhaupt) durch den Betroffenen idR nur über den Widerspruch, auf welchen sie dann den Widerspruchsbescheid erlässt, bei Ihnen bereits geschehen. In der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides müsste auch stehen, dass das Rechtsmittel dagegen nur die Klage beim zuständigen Gericht binnen vier Wochen darstellt. Ich würde mal deswegen einen Anwalt für Sozialrecht kontaktieren, ob die Sache überhaupt erfolgversprechend ist, dazu kann ich nichts sagen.
MfG
Marc
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Andreas Fischmann
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 16:10    Titel: Ich danke Ihnen Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Ja als Laie sieht mann da nicht mehr durch.
Danke! und ein schönes Wochenende!
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