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Versicherung mahnt X an, dass diverse Versicherungen zur Zahlung offen sind und fordert X auf bis zu einem bestimmten Termin zu zahlen oder der Versicherung einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten. X macht letzteres und schickt die Post ab. Es kommt keine Antwort darauf, dafür kurze Zeit später ein Mahnbescheid und die Kündigung der Versicherung. Auf Nachfrage von X heißt es, es wäre kein Brief angekommen. Die Kündigung sei wirksam. Kann die Versicherung über einen Mahnbescheid die kompletten Kosten für das laufende Jahr einfordern, ohne eine Leistung zu erbringen? Kann es X zum Vorwurf gemacht werden, dass ein Brief nicht angekommen ist? Man sah keine Veranlassung das per Einschreiben zu senden.
Eine Anfrage nach einem Ratenzahlungsangebot könnte evtl. ein Verzicht auf die Kündigung unter Vorbehalt sein. Wenn die Bedingung nicht erfüllt wird, hat sich das Angebot erledigt und es kann wieder gekündigt werden.
Einschreiben muß nicht unbedingt sein. Wenn man anderweitig nachweisen kann, daß die Mitteilung abgesandt wurde und angekommen ist, warum nicht? Möglich wäre z.B. ein Zeugenbeweis, falls man den Brief selbst (mit Zeugen) in den Briefkasten der Versicherung eingeworfen hatte.
Daß man in bestimmten Fällen trotz Kündigung weiterzahlen muß, steht in § 40 VersicherungsvertragsG. Andernfalls könnte der Kunde durch Nichtzahlen einfach seine vertragliche Kündigungsfrist verkürzen. Er ist dadurch auch nicht wirklich benachteiligt, weil er durch rechtzeitige Zahlung dafür sorgen kann, daß es gar nicht erst zur Kündiguing kommt.
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