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ist das denn bei jeder versicherung gleich? ich meine, wenn man den schaden über die
versicherung regulieren lässt, dass man dann nicht hochgestuft wird?
Die Höherstufung im Schadensfall ist üblich bei KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei KFZ-Vollkaskoversicherungen, bei anderen Versicherungsarten nicht.
Verfasst am: 22.11.04, 19:11 Titel: es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Schadens
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Schadens vereinbart waren. Wenn Du die SB rausnimmst, hast Du sie beim nächsten Teilkaskoschaden nicht an der Backe. Für diesen mußt Du sie tragen. Dafür wird die Versicherungsprämie etwas teurer wenn Du Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abschließt. Genau kann es Dir Dein Versicherungsvertreter ausrechnen.
Frag mal bei Carglas (oder einer ähnlichen, auf Glasschäden spezialisierten Firma nach), ob man die Scheibe reparieren kann anstatt sie auszutauschen. Die meisten Versicherungen verzichten i.d.R. auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn man das macht. Ist unterm Strich das Günstigste für alle Seiten.
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