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recht.de :: Thema anzeigen - Frage: Zahlt Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall?
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Frage: Zahlt Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall?

 
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Wheeler-Dealer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 11:57    Titel: Frage: Zahlt Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Eine Freundin von mir hat gestern einen Auffahrunfall produziert. Sie ist (wohl noch bei Rot) in eine Kreuzung eingefahren und hat dort einen anderen PKW (bei Dunkelgelb von dessen Ampel) gerammt. Personenschaden gibt es keinen. In dem anderen Fahrzeug saß nur ein Fahrer, bei ihr zwei Beifahrer. Zeugen sind jeweils die Fahrer hinter beiden Unfallfahrern.

Wenn sich die Unfallschuld so bestätigt, zahlt dann die Vollkaskoversicherung meiner Freundin überhaupt, oder handelt es sich um "grobe Fahrlässigkeit" mit Verfall der Versicherung (kein Alkohol od. sonstige erschwerende Umstände)?

Gruß, Wheeler-Dealer
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist von hier aus schwer zu sagen, ob grobe Fahrlässigkeit vorleigt. Bei Rotlichtverstoß normalerweise schon. Kommt aber auch auf die Umstände des Einzelfalles an.

Allerdings, wie im anderen Unterforum zu lesen, hat die Dame anscheinend öfter Anfälle von kurzfristiger Farbenblindheit. Wenn der Versicherer das rauskriegt, drüfte es noch schlechter aussehen....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.06.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um die junge Dame aus dem Parallelthread mit dem mehrfach gestörten Rotlichtgefühl handelt dürfte sie mit ihrer Vollkasko Probleme bekommen...
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Wheeler-Dealer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Kann die Versicherung die Liste der Verkehrsverstöße meiner Freundin bei den Strafverfolgungsbehörden einfach so einsehen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

hm, es wird sicherlich die polizeiakte über diesen vorfall angefordert. wenn da nichts drinsteht, erfährt das die versicherung wohl nicht.

aber, ein rotlichtverstoß fällt in den meisten fällen ohnehin unter "grobe fahrlässigkeit", sodaß die anderen vorfälle auch keine besonders große rolle spielen (zumindest für diesen konrketen fall)
_________________
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Wheeler-Dealer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auf nochmalige Nachfrage bei meiner Freunding stellt sich heraus, dass der andere Fahrer laut Fahrer hinter ihm AUCH bei Rot gefahren ist. Die Aussagen sind da widersprüchlich. Der Beifahrer meiner Freunding laubt, es sei schon gelb bei Ihr gewesen, der Fahrer hinter ihr sagt, es sei auch für sie noch rot gewesen.

Ändert es die Kaskofrage, wenn der andere AUCH bei rot gefahren ist

Wenn nicht mehr feststellbar ist, ob meine Freunding 100% bei Rot gefahren ist, müsste die Kasko ja zahlen.
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